Schufaeintrag nach Gerichtsurteil

4 Antworten

Hallo, eigentlich tragen Gerichte nur E.v. Haftbefehl und Betrugsdelikte ein. Alles andere muss der Gläubiger veranlassen.

Weder das Gericht nimmt eine Eintragung vor, noch die im Prozess obsiegende Partei. Dies ist gar nicht möglich.

Wenn Sie einen Prozess verlieren und die daraus resultierende Urteilssumme begleichen, entsteht auch kein Schufaeintrag. Denn die Schufa ist eine reine Bonitätsauskunft. Zahlen Sie die Forderung gibt es auch kein Problem mit Ihrer Bonität.

Muss die Urteilssumme jedoch in die Zwangsvollstreckung gegen Sie gehen, dann wird ein Schufaeintrag erstellt. Ähnlich wenn Sie Ihren generellen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und ein Mahnverfahen angeregt wird.

Es hängt also alles von dem einzelnen Sachverhalt ab. Aber einen Antrag darauf kann der Kläger nicht stellen.

Die Schufa Speichert nur Daten die die Zahlungsfähigkeit Betreffen (Bonität) Das sind Kredite, nicht Bezahlte Kredite, Mahnbescheide und Haftbefehle die auf Grund nicht geleisteter Eidesstattliche Versicherung ausgestellt werden Kreditbetrug,Mietschulden,also alles was mit Negatives Zahlungsverhalten zu tun hat

Warum sollte er? Nur weil man einen Prozess verliert, ist man nicht gleich zahlungsunfähig.