Schufaabfrage - wird die Person oder der Kontoinhaber geprüft?
Hi,
ich wurde vor eininger Zeit bei einem Vertragsabschluss (Handy) abgelehnt - wegen dem Wohnort. Angegeben war abweichend jemand anders, der für die monatlichen Gebühren bezahlt. Ich aber als Vertragsnehmer. Betroffen war aber meine Adresse.
Nun meine Frage: Werden beide Sachen geprüft: Vertragsnhemer (in dem Fall ich) und der Kontoinahber (in dem Fall jemand anders) oder hauptsächlich nur ich?
Lg
1 Antwort
Egal wie oft die die Frage noch reinstellst. Man wird nicht wegen Wohnort in der Schufa so schlecht eingestuft, dass man keinen Handyvertrag bekommt. Da müssen andere negative Schufa-Einträge vorhanden sein.
Angegeben war abweichend jemand anders, der für die monatlichen Gebühren bezahlt. Ich aber als Vertragsnehmer.
Das geht nicht. Der Vertragsnehmer ist immer auch der zu Zahlung Verpflichtete. Sprich Konto muss auf den gleichen Namen lauten wie im Vertrag der Vertragspartner. Wenn jemand anders den Vertrag auf seinen Namen abschließt und somit zur Zahlung verpflichtet ist, ist der der Vertragsnehmer. Natürlich dürfte der dann das Handy an jemand anders (Dich) geben - aber Du bist dann nicht Vertragsnehmer und trittst auch beim Mobilfunkanbieter nicht in Erscheinung.
Damals war es zum Beispiel so, wo ich noch nicht 18 war, das der Vertrag über mein Vater lief , aber bei mir die monatlichen Gebühren abgebucht wurden.
Wahrscheinlich hast Du da aber auch bei Deinem Vater gewohnt und hattest die gleiche Meldeadresse (Adresse Kontoninhaber) und auch den gleichen Nachnamen (Nachname Vertragspartner). Vielleicht ist es einfach nicht aufgefallen, dass ihr nicht die gleiche Person seid (Kontoinhaber und Vertragspartner nicht übereinstimmen).
Das kann sehr gut sein. Bei der vorigen Anfrage auf ein Mobilfunkvertrag war es nämlich so, dass ich Vertragsnehmer war. Mein Vater aber Kontoinhaber - ich wohne in einer Großstadt - er auf dem ländlichen Gebiet. Meine Gegend in der Großstadt ist leider auch nicht beste (Nähe Hauptbahnhof). Zudem kam dann wohl eins zu eins und die Ablehnung.
Dazu kommt noch, dass ich jung bin, umgezogen bin, in eine nicht so gute Gegend und das hat es wohl dann den Rest gegeben.
Nichts desto trotz: Die Überprüfung fällt beim Abschluss auf den Vertragsnehmer (ich) und nicht auf den Kontoinahber - richtig?
LG
Die Überprüfung hat mit Sicherheit ergeben, dass Vertragspartner und Kontoinhaber nicht übereinstimmen (andere Anschrift haben) und DAHER dann die Ablehnung. Warum lässt Du das ganze nicht über Dein Konto laufen? Oder ihr bleibt dabei, dass Dein Vater Vertragspartner ist und Du ihm dann monatlich die Kosten erstattest?
Ich bleibe dabei: Die Wohnadresse alleine ist NICHT der Grund dass man keinen Handyvertrag bekommt. Aber Vertragspartner und Kontoinhaber müssen übereinstimmen.
Das kann alles sehr gut sein, das Du sagst. Wir haben jetzt einen erneuerten Start gemacht, wo alles auf seinen Namen ist : Vertragsnehmer / Kontoinahber. Hoffentlich klappt es jetzt.
Liebe Grüße
Hi,
doch, das ist möglich mit dem Mobilfunkvertrag. Damals war es zum Beispiel so, wo ich noch nicht 18 war, das der Vertrag über mein Vater lief , aber bei mir die monatlichen Gebühren abgebucht wurden.
Deshalb frage ich mich, ob bei der Prüfung der Kontoinhaber oder der Vertragsnehmer relevant ist.
LG