Schufa löschen oder beschleunigen?

3 Antworten

Hallo michi232,

in der Regel werden bereits beglichene Negativeschufa-Einträge nach Ende des dritten Kalenderjahres nach Einspeicherung gelöscht.

Bei dem Wunsch vorzeitig solche Einträge zu löschen, müssen folgende Voraussetzungen vollständig erfüllt werden. Sollte einer dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein, bleibt der Eintrag gespeichert.

- die Forderung wurde der Schufa erstmals nach dem 01.07.2012 mitgeteilt

- die Forderung ist kleiner oder gleich 2.000 Euro

- die Forderung wurde innerhalb von 6 Wochen beglichen und der Gläubiger hat dies der Schufa mitgeteilt

- es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen und wünsche Dir alles Gute.

Viele Grüße, Anna von Interhyp

Danke dir 😊

Die Ewigkeit der Schufa endet in der Regel anch 5 Jahren!

5 Jahre was das ist ja voll krank so lange warten das haltet doch keiner aus