SCHUFA Klausel hebt das Bankgeheimnis auf?
Heeey, in meinem Mietvertrag gibt es eine SCHUFA-Klausel. Darunter auch eine Zeile bezüglich des Bankgeheimnisses. In dieser Zeile ist Platz, um etwas einzutragen...
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich da was eintragen muss ?
und was genau das bedeutet, wenn das Bankgeheimnis aufgegeben wird?
Dient das nur dazu dass die SCHUFA Auskunft bei meiner Bank bekommt oder bekommt der Vermieter dadurch Zugang zum Bankgeheimnis sozusagen
Hier einmal ein Auszug aus der Klausel:
„Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Insoweit wird die Bank/Sparkasse.................................. des Mieters sowie ein etwaiges späteres Kreditinstitut zugleich von Bankgeheimnis befreit“
1 Antwort
"Insoweit wird die Bank/Sparkasse.................................. des Mieters sowie ein etwaiges späteres Kreditinstitut zugleich von Bankgeheimnis befreit“
Diese Klausel ist schon lange ungültig. Wo im Mietvertrag soll das denn stehen? So etwas wie eine Schufa-Klausel steht normalerweise in der Selbstauskunft, die man vor Unterzeichnung des MV abgibt
In dem Mietvertrag ist das eine der Letzten Klauseln die „SCHUFA-Einwilligung“.
wenn dieser Satz veraltet ist, dann hat das doch keine Gültigkeit mehr oder ?