Schufa eintrag? Wenn Stromrechnung nicht gezahlt wird?
Hi,
ich habe ein Problem mit meinen ex-Stromanbieter. Erstens gab es angeblich Probleme mich sofort zu versorgen. Obwohl ich den Antrag 3 Monat vorher gestellt habe. Dadurch landete ich bei Grundversorger und zahlt auch mehr als ich ursprünglich wollte.
Das größere Problem aber ist dass ich immer zum nächstmöglichen Termin Termin meine Energieversorger kündige und mich nach einem Jahr neu zu orientieren.
Diesmal aber hat mich mein aktueller Stromlieferant fast sofort gekündigt. Ich habe Ihnen Ihre AGBs vorgelegt wo steht dass ich einen 12 Monatevertrag habe und der nächstmögliche Termin nun mal nicht sofort ist.
Die reagierten aber nicht.
Nun bin ich wieder beim Grundversorger und bin verärgert.
Ich habe nun viel Zeit und Geld verloren. Deswegen ziehe ich die 2 letzten Beiträge wieder zurück. Mit 2x 17€ Mahngebühren.
Es kam auch schon die Mahnung. Das war mich auch bewusst.
Nun ist die Frage wie weit das führen kann. Wann droht ein Schufaeintrag?
Erkenne ich das? Ich meine sagen die das in einem der folgenden Schreiben.
Und sicher geht das an ein Inkassounternehmen. Wie sieht es da mit Schufaeinträgen aus?
Ich warte dachte ich mich bis eine gerichtlicher Zettel kommt. Wo man sagt ob man es anerkennt oder nicht. Dann überlege ich mir ob ich zahle und dann kreuze ich nur an dass ich die Stromkosten zahle nicht aber die Inkasso und Lastschriftkosten.
Den Aufwand den ich hatte mit der Gesellschaft will ich auch entschädigt bekommen.
4 Antworten
nein steht man nicht !
Also…….. Um zu sehen, ob und welche Schufa-Einträge du hast, gehst du am besten auf die Seite schufa.de.
Wenn du dich weiter so nichtzahlend verhältst, dann werden noch mehr als genug Gebühren und Kosten auf dich zukommen. Falls du nicht auf die Mahnung reagierst, können verschiedene Dinge passieren:
- Es folgen 1 - 2 weitere Mahnungen.
- Es wird ein Rechtsanwalt vom Stromanbieter eingeschaltet,
- es wird ein Mahnbescheid beantragt und dann hast du bald den Gerichtsvollzieher am Hals,
- ein Inkassobüro wird die Sache übernehmen.
Du solltest dir wirklich gut überlegen, ob du das auf dich nehmen willst. So einfach kannst du dich um die zusätzlichen Kosten nicht drücken. Es hilft auch nichts, wenn du die Mahngebühren ignorierst. Die Kosten werden steigen und steigen. Gespart hast du dann erst recht nichts.
Ich persönlich würde mir den Stress mit dem jährlichen Wechsel sowieso sparen. Aber das muss jeder selber wissen.
Ich würde mal alles weitere auf mich zukommen lassen.
Wenn du fristgerecht gekündigt hast und das nachweisen kannst, würde ich kein Problem
sehen. Auch für den Stromlieferanten gelten die AGBs.
Zudem der fast fristlosen Kündigung des Stromlieferanten widersprechen und auf seine
AGB
s hinweisen.
Wenn du allerdings mit vereinbarten Zahlungen im Rückstand bist, sieht das anders aus.
Dann können die vom Vertrag zurücktreten, dürfte sicher auch Bestandteil der AGBs
sein.
Meldungen an die Schufa dürfen nur dann erfolgen, wenn eine unstreitige Forderung
nicht bezahlt wird und evtl. ein Mahnbescheid ergeht.
Wer die Schufa informiert, ohne dass es berechtigte Forderungen gibt, der macht sich
strafbar.
Darüber gibt es ein Urteil vom Bundesgerichtshof.
Wahrscheinlich ziehst du 2 Beiträge zurück, weil du bei deinem Grundversorger mehr
bezahlen musst. Das würde ich nicht machen.
Am besten wäre es, so du mit den AGB
s des Stromversorgers nicht klar kommst,
einen Anwalt zu konsultieren. Ich würde die paar Euro investieren, weil sich deine
Sache doch kompliziert darstellt.
Auf ein Schreiben eines Anwaltes reagiert der Stromversorger eher, als wenn du den
anschreibst. Der Anwalt wird auch um Auskunft bitten, warum es Probleme mit der
Versorgung gab, obwohl du den Antrag rechtzeitig gestellt hast.
Alleine, ohne Rechtsbeistand wirst du die Sache nicht klären können.
Wann droht ein Schufaeintrag?
Wenn aus einem gerichtlichen Mahnverfahren heraus ein Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung folgt.
Vorher nicht, auch wenn Inkassounternehmen das gerne behaupten.
Woher soll die Schufa die Daten dazu haben? Das steht nicht im öffentlichen Schuldnerverzeichnis.
Sobald ein vollstreckbarer Mahnbescheid ergangen ist, steht das normalerweise auch in der Schufa.