Schülerpraktikum erst ab 14 Jahren?

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Das stimmt so nicht. Du kannst auch mit 13 schon ein Schülerpraktikum machen. Wichtig ist, dass die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden!

Es kann aber sein, dass der Anwalt niemand unter 14 einstellen möchte (vielleicht auch aus einem Missverständnis heraus, was ein Praktikum eigentlich ist ;)).

Du darfst nämlich tatsächlich in dem Alter nicht einfach arbeiten, nur eingeschränkt bestimmte Tätigkeiten. Aber bei einem Praktikum solltest du ja auch eigentlich gar nicht richtig arbeiten, sondern "mitlaufen" und einen Eindruck bekommen, was den Beruf, den du erkundest, ausmacht.

http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/++co++8cd8678a-b7df-11e2-8ad4-525400808b5c

Das hat mit dem Alter garnichts zu tun. Da es ein schülerpraktikum ist. Also muss dich jemand aufnehmen.

Du darfst ab 13 ein Schülerpraktikum machen. Es gibt kein Gesetz, dass dies untersagt. Allerdings müssen sich dann deine Arbeitgeber an das Jugendarbeitsschutzgesetz halten. Vielleicht hat der Anwalt gedacht, du seihst wegen einem normalen Praktikum zu ihm gegangen oder du hast evtl. vergessen, zu sagen dass es nur ein Schülerpraktikum ist.

nein das ist völlig egal , da es klassen bzw stufen abhängig ist und nicht alters abhängig. es liegt halt daran wie viele stunden du dort arbeiten darfst , das ist für jedes alter anders

Da es sich um ein Schulpraktikum handelt, müsste es eigentlich eine Sonderregelung geben. Musst ja beim Anwalt keine körperliche Arbeit leisten oder den ganzen Tag dort sein.