Schülerpraktikum ab wann darf ich beginnen zu "arbeiten"?

2 Antworten

Deine Arbeitszeit darf erst um 6.00 Uhr beginnen.

https://www.aubi-plus.de/ausbildung/arbeitszeiten/jugendliche/

Grundsätzlich darfst du als Minderjähriger nicht zwischen 20:00 und 6:00 Uhr arbeiten; diese Zeit ist Nachtruhe. Wie immer gibt es aber auch Ausnahmen. Wenn du beispielsweise eine Ausbildung zum Bäcker machst und 16 Jahre alt bist, darfst du bereits ab 5:00 Uhr in der Backstube arbeiten, mit 17 Jahren sogar schon ab 4:00 Uhr.

Gemäß Jugendschutzgesetz ist eine Beschäftigung als Schülerpraktikant zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens verboten. Erst wenn du älter als 16 Jahre bist, darfst du in Bäckereien ab 5 Uhr arbeiten.