Schülerbafög - Mietvertrag oder Untermietvertrag?
Guten Tag, ich wohne in einer Wohnung, meine Freundin (Sozialassistent) möchte zu mir Ziehen und einen neuen (Schüler) Bafögantrag stellen.
Wir wissen nicht wie wir es machen sollen. Die frage ist. Reicht es, wenn Sie bei mir gemeldet ist oder brauchen wir einen Untermietvertrag? Und wenn ja bekommt man dadurch dann noch mehr Geld? Die Bafögstelle will auf jeden Fall einen Mietvertrag sehen. muss sie mit drinnen stehen? Und wenn ich einen Untermietvertrag schreiben muss, muss der Vermieter den sehen?
1 Antwort
In jedem Fall muss der Vermieter darüber informiert sein, dass Du Deine Freundin bei Dir aufgenommen hast bzw. vorhast diese bei Dir aufzunehmen.
Und Einkommen aus einem (Unter-)Mietvertrag ist zu versteuerndes Einkommen. Sprich Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Steuertechnisch oder mietrechtlich ändert sich nichts - gleichgültig ob Dein Untermietvertrag schriftlich fixiert ist oder nicht. Auch ein mündlicher Vertrag entfaltet Gültigkeit und zieht Folgen nach sich.
Ist der Untermietvertrag denn Pflicht? Wenn nicht dann lassen wir das.