Schüler möchte arbeiten aber Eltern sind Arbeitslos

5 Antworten

Wenn beide Eltern arbeitslos sind,dann werden sie und du sicher ALG - 2 vom Jobcenter beziehen !

Dann gelten für dich ab dem 15 Lebensjahr Freibeträge auch Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll ,darunter würden dir nur 100 € Grundfreibetrag bleiben.

Das bedeutet dann für dich,dass du bei 450 € Brutto wie Netto insgesamt 170 € an Freibeträgen übrig hättest,die sind dann deine und 280 € wäre dein anrechenbares Nettoeinkommen und würde dann mit deinem Kindergeld auf deinen Bedarf angerechnet und dementsprechend gekürzt.

Dieser setzt sich aus dem Grundfreibetrag von 100 € zusammen und von den übersteigenden 350 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch einmal 20 % Freibetrag,danach sind es dann von 1000 € - 1200 € Brutto,noch mal 10 % Freibetrag.

Wenn du noch Schüler bist oder eine Berufsvorbereitung ( unter 25 und ohne Vergütung machen würdest ) und in den Ferien arbeiten würdest,danach wieder zur Schule gehst,kannst du zusätzlich in bis zu 4 Wochen in den Ferien bis zu 1200 € zu diesen 100 € Grundfreibetrag pro Monat dazu verdienen.

Bist Du Schüler? Wenn ja, trifft dies auf Dich zu - lies das bitte genau durch:

Hartz IV und Ferienjobs

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=1009

Für Deine Eltern kann dies wichtig und hilfreich sein - gib ihnen das bitte zu lesen:

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Vorausgesetzt Deine Eltern bekommen Alg2, dann gilt folgendes:

Dein Verdienst wird zum Teil angerechnet ... das heißt Deine Eltern bekommen nichts abgezogen, sie bekommmen nur weniger, weil Du zum Einkommen der Bedarfsgemeinschaft beiträgst ... Du hast wie jedes Mitgleid der Bedarfsgemeinschaft 100,00 Euro als Grundfreibetrag .... der Rest wird zu 80 % angerechnet .. d.h. 20 % sind frei ...

Rechenbespiel hier:

http://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html

d.h. von 450,00 Euro bleiben 170,00 Euro anrechnungsfrei, das heißt die Bedarfsgeminschaft erhält 280,00 Euro weniger

etwas anderes gilt bei Ferienbeschäftigungen (gilt also wirklich nur in den Ferien!) von Schülern ... siehe den schon genannten Link

Die ersten 100 € sind frei. Alles, was zw 101€ und ich glaube 900€ liegt, davon bleiben dir dann 20% über. Das wäre dann bei 450€ ein Freibetrag von 170€. Die restlichen (450-170= ) 280€ würden bei eurem Bedarfssatz gestrichen, deine Eltern würden also das Geld abgezogen bekommen. LG

cyracus  07.05.2015, 03:57

@Elfi, wenn Michael Schüler ist, gelten zumindest teilweise andere Regeln. Dazu habe ich in meiner Antwort einen Link reingegeben.

(Du weißt sicherlich, dass es hier aus technischen Gründen nicht ratsam ist, unter einer Frage denselben Link mehrmals reinzugeben.)

frodobeutlin100  07.05.2015, 17:47
@cyracus

grundsätzlich ist das mit den 100,00 Euro richtig ... nurt für die Ferienbeschäftigung gelten andere Regeln .... es geht aber hier wohl nicht um eine Ferienbeschäftigung,s ondern um einen dauerhaften 450,00 Euro - Job

cyracus  08.05.2015, 00:40
@frodobeutlin100

In der Info, die ich in meiner Antwort per Link reingegeben habe, wird alles ganz genau erklärt - die Ferienjobs und auch Jobs außerhalb der Ferien.

Mir war wichtig, dass Michael eine umfassende Info bekommt, also auch was die Ferienjobs angeht. - Hast Du den Link angeklickt?

nehmen wir mal an beide Eltern haben Harz4. Du gehörst zur Bedarfsgemeinschaft. Diese darf 150 Eus dazuverdienen. Damit würdeste den Rest für den Staat abdrücken

newcomer  06.05.2015, 19:46

 nun kommen wir zu dem Beschluss der Regierung sprich Mindestlohnregelung. Da wurde festgelegt dass der Stundenlohn nicht unter 8.50 Eus liegen darf. Biste wie in deinem Fall in Bedarfsgemeinschaft kommste auf einen "bereinigten Nettolohn" von 170 Euro und das bei 160 Stunden wären das 1,06 Euro. Somit mußte 1,5 Tage arbeiten damit du dir ein Mittagessen leisten könntest aber nur das, auf alle anderen Kosten bleibste sitzen

cyracus  07.05.2015, 03:47
@newcomer

Wie kommst Du auf die 150 Euro? - Bitte gib einen Link dazu rein, ich lerne gerne dazu.

Und was hat der Mindestlohn mit dem 16-Jährigen zu tun? - Minderjährige sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.