Schüler BAföG während Trennungsjahr?

1 Antwort

Hi,

im Trennungjahr seid ihr ja noch immer verheiratet und damit auch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Selbst nach der Scheidung steht dir ja ggf. noch 1 Jahr Ehefrauunterhalt zu.

Wenn er also zahlen kann (genug Einkommen) wird er es tun müssen und dann gibt es kein Bafög.

Warum genau "noch ein Jahr"? Bis Ende der Schule oder 1/3 von Ehezeit?

@Jayshee

Das sollte euch ein Anwalt erklären können. Nach der Scheidung hat derjenige Part, der weniger verdient, noch das Anrecht auf Unterhalt. Das ist auf 1 Jahr befristet. Das hat nichts mit dem Ende deiner Schule zu tun oder wie lange ihr verheiratet gewesen seid.