Schüler Bafög und wiederholte Krankheit - kein Anspruch mehr?
Ich habe folgendes Problem: Ich besuche seit September 2015 eine Berufsoberschule in Bayern und wohne allein, beziehe also den Höchstsatz Schüler Bafög. Nun war ich 2015 ca 6 Wochen krank aufgrund von Depressionen. Bin aber dann wieder für 3 Wochen zur Schule gegangen und habe alle versäumten Leistungsnachweise nachgeschrieben um die Probezeit zu bestehen. Im neuen Jahr habe ich nun leider Pech mit meiner physischen Gesundheit, hatte Mandelentzündung und nun ein geprelltes Steißbein, weswegen ich nun auch wieder die dritte Woche krank geschrieben bin. Alle meine Fehlzeiten waren mit ärztlichem Attest entschuldigt, habe also keine unentschuldigten Fehlzeiten. Allerdings habe ich nun nachlesen können, dass das Schüler Bafög bei Krankheit nur 3 Monate weiter geleistet wird. Meine Frage nun: gilt das nur für eine durchgängige Erkrankung von 3 Monaten, oder werden die Krankheitstage aufgerechnet und wenn diese 3 Monate übersteigen verliert man auch den Anspruch auf Bafög? Denn wenn es nur für eine durchgängige Krankheit gilt, würde mich das ja nicht betreffen, da ich zwischenzeitlich ja bereits ein paar Wochen wieder die Schule besuchen konnte.
2 Antworten
Mir ging es Ähnlich, nur noch schlimmer, ich war nämlich ganze 6 Monate krank geschrieben. Die ganze zeit über habe ich trotzdem BAföG bekommen, bin damals irgendwie nicht auf den Gedanken gekommen dass ich vielleicht keinen Anspruch haben könnte und habe mich nicht darum gekümmert.. Nach den 6 Monaten erst habe ich einen Brief bekommen, dass ich die letzen drei Monate zurück zahlen muss, ich wiederhole nun das Schuljahr und habe meinen Anspruch auf den ersten Monat dieses Schuljahres nicht ausgezahlt bekommen und für den Rest musste ich einen Antrag auf Ratenzahlung einreichen und zahle es monatlich ab. In meinem Fall sind es 50,40 Euro im Monat.
Außer den 6 Monaten am Stück war ich aber auch noch krank geschrieben und zusammen gerechnet wurde das nicht.
Was mich interessiert ist, ob, wenn man ein zweites mal über mehrere Monate krank geschrieben wird, man wieder drei Monate Anspruch hat oder ob eine bestimmte Zeitspanne dazwischen liegen muss. Oder ob man nur einmal die "Chance" hat. Weiß jemand darüber Bescheid?
Es wird alles zusammen gerechnet, egal ob Du zwischenzeitlich wieder zur Schule gegangen bist. Bei dem Antrag war auch ein Informationsblatt dabei, da stand darin geschrieben, wann BAföG gekürzt oder ganz gestrichen wird.
Danke für die schnelle Antwort! Was ich darüber bisher gelesen habe verwirrt mich aber ein wenig, da es heißt dass der erste Monat der Krankheit nicht mitgezählt wird und ab da dann noch 3 Monate Anspruch auf Bafög besteht. Wie verhält sich das dann, wenn man die 3 Monate nicht am Stück erkrankt ist? Ausserdem stellt sich mir die Frage, was man als 3 Monate versteht, zählen da dann nur die Werktage, also insgesamt 60 Tage dann, oder zählt man gesamte 3 Monate als 90 Tage? Das Infoblatt habe ich leider nicht mehr und finde es online auch nicht...