Schriftliches vorverfahren Klageschrift?

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3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde direkt zur Polizei gehen und alle drei Beteiligten (die Mitarbeiter von IKEA, Inkasso und Kanzlei) wegen (gewerblichen) Betrugs und Prozessbetrugs anzeigen. Schau mal auf deren Homepage. Unter "Unser Service". Drucke dir das mal aus. Und dann ab zum Anwalt damit. Restliche Punkte habe ich dir per PM geschickt.

Das Inkasso spielt sich als Spezialist für EC-Rücklastschriften auf und wirbt damit, dass man dem Unternehmen ja einen großen Personalaufwand sparen würde, indem man bei der Bank die Adresse herausfindet und dann eine Mahnung schreibt. Weiter unten sogar noch mit dem Argument, es sei kostenlos oder "kalkulierbar" (offenbar ein Flat-Rate-Angebot).

In der Klageschrift aber tun sie absichtlich und vorsätzlich so, als würden sie nicht nur rein kaufmännische Dienstleistungen erbringen, sondern noch viel mehr. Tatsächlich aber erbringt das Inkasso nur rein kaufmännische Dienstleistungen und wirbt sogar damit, den normalerweise der Gläubigerin zufallenden Personalaufwand zu erbringen bzw. durch Outsourcing zu minimieren.

Im Übrigen haben sie in der Klageschrift bereits geschrieben, dass du die Forderung zurückgewiesen hast. Warum sie dennoch den nicht erfolgversprechenden gerichtlichen Mahnbescheid beantragt haben, ist ein Rätsel. Auf jeden Fall war das absoluter Unfug.

Im übrigen würde ich auch die Begründung der "Bearbeitungsgebühr" Betrug anzeigen. Bei der weltweit tätigen Gläubigerin ist es absurd anzunehmen, dass grundsätzlich jede Buchung manuell erfolgt. Die Begründung der Bearbeitungsgebühr ist frei erfunden und hält einer genauen Überprüfung nicht stand.

Ein sehr guter Kommentar.

Im vorherigen Thread war noch nicht erwähnt, dass kein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wurde. Unter diesen Umständen (Betrugsfirma, kein beantragter Mahnbescheid) würde ich meine Zahlbelege zusammenhalten, eine Aufstellung der von dir bezahlten Hauptforderung und Mahngebühren durch Kopien belegt ans Gericht schicken und dem Gericht mitteilen, das du die Forderung weiterhin zurückweisst. Auch würde ich darauf hinweisen, dass du die Hauptforderung von IKEA und angemessene Mahngebühren schon bezahlt hast. Die Anzeige bei der Polizei würde ich auch machen, das kann im Verfahren helfen, falls die Inkassofirma die Forderung nicht fallen lässt. Und es hilft anderen, die in Zukunft von solchen Firmen belästigt werden und betrogen werden sollen. 

@Eisfuchs0

Wenn du bereits erklärt hast die Forderung zurückzuweisen wäre es auch nicht möglich gewesen einen Mahnbescheid zu beantragen weil man ja hätte annehmen müssen das dieser zurückgewiesen wird. Ich persönlich hatte auch nen Fall bei dem erst Inkasso, fürs Gerichtliche verfahren dann Anwalt  / Gericht.... endete mit einer Verurteilung (allerdings Versäumnissurteil und der Fall hat von vornerein viel Verschleppungsenergie seitens des Schuldners aufgezeigt, von daher nicht unbedingt anwendbar wenn man sich Verteidigt und im prinzip ja die HF gleich gezahlt hat nach dem ersten schreiben). Das Urteil wäre spannend (gerade weil es eine explizite Einklagung der Inkassogebühren + Anwalt ist).

@Geheim0815

Langsam wird die Zeit knapp und ich muss antworten weiß leider immer noch nicht wie ich es formulieren soll. Aber das Geld für einen Anwalt ist mir zu viel da kann ich auch gleich alles so hinnehmen. Übrigens hat von meiner Nachbarin die Anwältin mir unbedingt geraten jetzt alles anzuerkennen und zu zahlen sie meint es wird sonst noch viel teurer. Kennt sich mit dieser Thematik aber nicht so gut aus. Zur Polizei werde ich nicht gehen auch wenn das vielleicht dumm von mir ist aber kenn mich doch überhaupt nicht aus und möchte es doch einfach nur hinter mir haben am besten ohne kosten. Helft mir bitte nochmal bekomm ich es ohne juristische Kenntnisse alleine hin??? Ach und es gab doch einen gerichtlichen Mahnbescheid!!!!

@Eisloewen

Ihr habt mir wirklich sehr geholfen allerdings rät mir mein gesamtes umfeld alles anzuerkennen um geld und nerven zu sparen. Irgendwie seh ich Es nicht ein. Hab mich auch noch nicht entschieden aber angenommen ich mach das was muss ich dann laut klageschrift bezahlen und Kommen dann noch weitere kosten auf mich zu? Wie verhalt ich mich da richtig?

@Eisloewen

Es kommen dann auf jeden Fall noch die Kosten für Mahnbescheid, Gerichtsverfahren und gegnerischen Anwalt auf dich zu. Das sind nochmal so 200-300€.

Wenn du dich wehrst und verlierst (wovon ich nicht ausgehe), sind die Kosten zwar etwas höher, da beispielsweise die Termingebühr wegfällt, aber das macht in Summe dann auch nur eine Differenz von etwa 150€ oder ähnliches aus.

@Eisloewen

Die Entscheidung liegt bei dir. Aber der Mahnbescheid und die IKEA Berarbeitungsgebühren sind auf jeden Fall Unfug. Alleine hier lohnt sich das Wehren. Wenn man schafft, sich dagegen zu wehren, müssten die Gerichts- und Anwaltskosten aufgeteilt werden und man steht sich nicht schlechter als damit, alles anzuerkennen. Soweit meine Meinung, bin aber kein Anwalt.

@mepeisen

Wenn es dann aber wirklich vor Gericht geht kommen ja noch meine Anwaltskosten auf mich zu weil ich mich alleine sicher nicht angemessen wehren kann mehr Zinsen und noch das Geld für die Gerichtsverhandlungen.   Von den ihren Anwaltskosten steht gar nichts drinne aber ist bestimmt in den Kosten für Rechtsstreit mit enthalten?! So ein Mist seit Tagen kann ich an nichts anderes denken,macht mich fertig. Ehe das alles durch ist können ja auch paar Jahre vergehen weil es für das Gericht eine Lappalie ist. 

@Eisloewen

Hab ich nicht irgendwo gelesen Anwalts oder inkassokosten? Das mein beides nicht berechnen darf?

@Eisloewen

Beides zeitgleich in derselben Sache ist verboten. Was ist damit gemeint? Die "außergerichtliche Tätigkeit" beispielsweise. Wenn also noch vor Gerichtsverfahren sowohl Inkasso als auch Anwalt tätig sind, ist das eine verbotene Kostendopplung.

@Eisloewen

Wenn es dann aber wirklich vor Gericht geht

Es ist schon vor Gericht!!!!!!! Die einzige Frage ist: Wehrt du dich oder nicht. Schaltest du einen eigenen Anwalt ein oder nicht. Sonst gibt es keine Frage mehr. Es wird nur geringfügig billiger, wenn du dich nicht wehrst, dafür aber müsstest du, wenn du dich nicht wehrst, auf jeden Fall einigen Unfug bezahlen, der abgewehrt werden könnte..

Von den ihren Anwaltskosten steht gar nichts drinne aber ist bestimmt in den Kosten für Rechtsstreit mit enthalten?!

Ja, Gerichtskosten und Anwaltskosten (einige hundert Euro) wirst du dann in Rahmen eines Kostenfestsetzungsbeschlusses vorgesetzt bekommen und das musst du zusätzlich bezahlen. Das sind wie gesagt auch einige Euros.

Ehe das alles durch ist können ja auch paar Jahre vergehen weil es für das Gericht eine Lappalie ist.

Das Gericht arbeitet da, wenn es einmal dran ist, relativ zügig. Das wird auch wegen dem geringen Streitwert alles wohl im schriftlichen Verfahren bleiben, es wird also nur beim Briefaustausch bleiben.

@mepeisen

Es ist bewundernswert wieviel Zeit und Mühe du investierst um anderen zu helfen. Tausend dank

Es ist bewundernswert wieviel Zeit du investierst anderen zu helfen. Vielen Dank 

@Eisloewen

Vermutlich wird es so ausgehen das der Forderungsinhaber Ikea nur einen Teil durchsetzen kann und die Kostenaufteilung entsprechend sein wird

Offen gesagt ist es extrem selten das die gegenseite expl wg den Inkassokosten die Klagebegründung auf den Tisch legt

Warum das bei Dir passiert ist ist mir ein Rätsel

Hast Du Dich schon entschieden bzw hast Du schon Kontakt zu einem RA aufgenommen ?

@EXInkassoMA

Vermutlich wird es so ausgehen das der Forderungsinhaber Ikea nur einen Teil durchsetzen kann und die Kostenaufteilung entsprechend sein wird

Wir beide sind keine Anwälte, das schrieb ich auch. Aber genau das denke ich nämlich auch. Selbst wenn nämlich die Inkassokosten anerkannt werden: Die IKEA-Bearbeitungsgebühren und die Kosten des Mahnbescheides werden es nicht. Das wäre grob falsch und könnte ggf. nachträglich angegriffen werden, sollte der Richter so eine absurde Rechtsansicht haben.

@mepeisen

Ich bin euch  so dankbar für eure hilfreichen antworten und ich glaube euch auch und bin mir eigentlich sicher das ich im Recht bin! Aber mir ist das zu heiß und soviel Ärger,Zeit und Nerven. Auch wenn es mich ärgert aber ich hab gestern in der Kanzlei der Klägerin angerufen die Kosten erfragt und heute anerkannt. Mich wurmt es, aber recht haben und recht bekommen sind leider zwei paar Schuhe. Es werden mit allem drum und dran ca.245€. Totaler Mist aber ich kann wieder beruhigt schlafen und mal wieder an was anderes denken.                Wenn alles vorbei ist kann ich euch nochmal schreiben wieviel es genau geworden ist. Hoffe andere sind mutiger wie ich und trauen sich bis zum Schluss sich zu wehren.

@Eisloewen

Solange du für dich die Entscheidung bewusst triffst, ist das ja völlig in Ordnung. Niemand hier schreibt dir vor, was du tun sollst, das kann auch nicht mal ein Anwalt. Man kann dir nur aus ganz neutraler Sicht möglichst sachlich erklären, wie es ausschaut.

So zu tun, als würden Inkassogebühren grundsätzlich nie anerkannt werden, ist halt falsch. Daher gibt es für dich ein Restrisiko, wenn du dich wehren würdest. Im Endeffekt würde ich aber noch eines überlegen: IMHO ist ein Versäumnisurteil günstiger als ein Anerkenntnisurteil. Mindestens aber genauso teuer. Siehe Beispiele hier: https://www.iww.de/rvgprof/archiv/kostenrecht-so-beenden-sie-ihre-prozesse-kostenguenstig-f22451

Man könnte also gegenüber dem Gericht einfach still sein. Dann erbringt das Gericht so ein Versäumnisurteil. Vielleicht streicht das Gericht ja von sich aus Bearbeitungsgebühren u.ä.?

Ist die erst zweite mir bekannte Klageschrift expl wg Inkassogebühren

Wie @Geheim geschrieben hat muss Ikea begründen warum die umgehende einschaltung eines Inkassobüros auch im Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht zweckdienlich war

Auch wenn man bei einer geplatzten Lastschrift automatisch im Verzug ist kann man von einem geschäftserfahrenen Unternehmen wie Ikea erwarten das der Schuldner zumindest einmal über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wird bevor kostenverursachende Beitreibungsmaßnahmen eingeleitet werden

Hier sollte man bei der Klagebegründung ansetzen

Ich würde jetzt die Verteidungsbereitschaft schriftlich bekunden und sicherheitshalber einen RA konsultieren

"....Einmal eine Frist von zwei Wochen für die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft, und weitere zwei Wochen für die Abgabe der Begründung. Insgesamt haben Sie somit vier Wochen Zeit, um eine Stellungnahme auf die Klageschrift abzugeben....."

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/klageverfahren-am-amtsgericht/

Ihr habt mir wirklich sehr geholfen allerdings rät mir mein gesamtes umfeld alles anzuerkennen um geld und nerven zu sparen. Irgendwie seh ich Es nicht ein. Hab mich auch noch nicht entschieden aber angenommen ich mach das was muss ich dann laut klageschrift bezahlen und Kommen dann noch weitere kosten auf mich zu? Wie verhalt ich mich da richtig? 

Nochmal, du hast einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen ?

Und du hast den fristgerecht zurückgewiesen (dem Gericht geschrieben, das du die Forderung zurückweisst) ?

Wenn du beides mit ja beantworten kannst, die Hauptforderung an IKEA und angemessenene Inkassokosten an IKEA bezahlt hast hast du meiner Meinung (bin kein Rechtsanwalt) nach gute Chancen, vor Gericht im schriftlichen Verfahren erfolgreich zu sein.

Also die Hauptforderung muss bezahlt sein und pro Mahnung bis zur Zahlung der Hauptforderung von dir sollten 5 Euro pro Mahnung bezahlt werden. Falls du schon höhere Mahngebühren bezahlt hast macht das auch nichts, es geht darum angemessene Mahngebühren bezahlt zu haben. Dann hat das Verfahren nur noch die überzogenen Inkassogebühren als Streitgegenstand. Das Inkassobüro muss dann beweisen, dass ihre Kosten notwendig und angemessen waren. Woran Inkassobüros meist scheitern, wenn die Hauptforderung und 5 Euro pro schriftlicher Mahnung bezahlt worden sind.

Klar ist es besser, dass von einem kompetenten Rechtsanwalt erledigen zu lassen (Die Rechtsanwältin von gegenüber scheint mir nicht kompetent zu sein). Allerdings besteht am Amtsgericht für deinen Fall kein Anwaltszwang, du kannst also selbst deine Stellungnahme und deinen Antrag einreichen, wenn du ohne Anwalt bist.

@Eisfuchs0

die Hauptforderung an IKEA

Genau das wurde ja schon längst gemacht, bevor es zum Mahnbescheid kam. Die Hauptforderung besteht nur noch in merkwürdigen Bearbeitungsgebühren und Inkassokosten.

@mepeisen

Genau so ist es.Danke euch