Schriftliche Äußerung vor der Hauptverhandlung (Gericht)
Hallo,
mein fiktiver Freund Klaus hat vor einigen Wochen einen Strafbefehl bekommen und Einspruch eingelegt.
Nun hat er eine Einladung für eine Hauptverhandlung bekommen und möchte sich gerne vorab schriftlich äußern, da er bislang noch keinerlei Stellungnahme abgeben konnte.
Wie genau muss so ein schreiben aussehen und wohin muss er es schicken? (Die fiktive Verhandlung ist im Amtsgericht Hannover)
Gruß
2 Antworten

Hallo mattigmanta, Schreiben bei Gericht müssen immer in 4-facher Ausfertigung eingereicht werden, er sollte die genaue Adresse vom Gericht - und ganz wichtig - das Geschäftszeichen - angeben, unter dem der Vorgang bei Gericht geführt wird. Er sollte alles angeben, was den Sachverhalt aufklärt, aber immer höflich im Stil bleiben. Sollte es um viel Geld bzw. um einen hohen Strafbefehl gehen, würde ich Deinem Freund die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes raten.

Einfach an das Amtsgericht Hannover - Strafabteilung - mit dem dazugehörigen Aktenzeichen schicken.