Kann mein Bruder das Haus verkaufen, wenn ich darin schriftlich Wohnrecht auf Lebenszeit habe?
Hallo an alle
Hab nur eine kurze frage hier. Vielleicht kann mir ja hier schon einer helfen bevor ich einen Anwalt Frage.
Also…. Vater ist gestorben und mein Bruder ist Haupterbe von dem Elternhaus..ist auch alles in Ordnung so… Aber mein Vater gab mir schriftlich das ich Wohnrecht auf Lebenszeit habe…
Nun meine Frage: kann mein Bruder jetzt einfach das Haus verkaufen?
Danke schon mal
5 Antworten
Zahlst du denn Geld für dein Wohnrecht in Form einer Miete?
Wenn nicht, dann ist das Ganze als Leihe zu betrachten. Diese Leihe kann nur in ganz bestimmten Fällen gekündigt werden laut §605 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__605.html
Solange du dir nichts zu Schulde kommen lässt, kann dein Bruder das Haus wohl nur verkaufen, wenn der neue Käufer dich übernimmt...
Ich hab im Internet vorhin auch recherchiert gehabt... und sowie das ausschaut ist der Grundbucheintrag nicht zwingend. Wenn du beweisen kannst, dass du dieses Wohnrecht hast, dann kriegst du das auch durchgedrückt.
Wenn du nicht im Haus wohnst, wo wäre denn das Problem bei dir, wenn dein Bruder das verkauft? Eventuell kannst du ihm ja sagen, dass du für 10% des Kaufpreises vom Wohnrecht zurücktrittst etc...
Er kann das Haus verkaufen, aber dein Wohnrecht bleibt bestehen, und er muss das auch dem Käufer sagen.
danke für die schnelle antwort Maimaier
Ist das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen worden?
LG
nein....ohoh hört sich nicht gut an
Aber mein Vater gab mir schriftlich das ich Wohnrecht auf Lebenszeit habe…
Ohne notariell beurkundetes Schenkungsversprechen oder grundbuchliche Eintragung wäre dieses Wohnungsrecht unwirksam - ein nettes Versprechen wie das manch einer Mutter: "Diese Kette wird einmal dir gehören, meine Tochter!" :-(
kann mein Bruder jetzt einfach das Haus verkaufen?
Natürlich kann er das mit seinem Eigentum machen.
G imager761
So weit ich weiß, kann er das, wenn er jemanden findet, der das Haus auch mit deinem bestehenden Wohnrecht kauft.
danke für die schnelle antwort Larimera
Gerne.
Nein... Wohne nicht im Haus...aber wie schon Elfi96 geschrieben hat...stehe ich auch nicht im Grundbuch. Habe es nur auf einem Stück Papier von meinem Vater mit seiner Unterschrift.