Schornstein/Kamin: Falsche Planung?!

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Hallo Twete11,

es handelt sich hierbei definitiv um einen Planungsfehler. Der Kaminbauer hat zu 100% recht mit seiner Aussage. Technische Begründung habt Ihr sicherlich von ihm schon bekommen.

Wenn ich das richtig verstehe wurde der mittige Schornstein nur aufgrund einer evtl. Nachinstallation eines Kamins hergestellt,d.h. die (vermutliche) Zentralheizung hat einen separaten Zug.

Aufgrund des Baujahrs ist der GU / Bauträger noch in der Haftungsphase. Nur ist es leider mit sehr viel Aufwand verbunden, den Schornstein zu tauschen, bedeutet bei Durchsetzung auch erhebliche Unannehmlichkeiten für Euch... Ist es evtl. möglich hinter dem Schornstein via Trockenbau einen Kanal zu schaffen, der über Dach für Zuluft sorgen könnte ? Oder lässt das der ober Grundriss nicht zu?

Er hat eine aktive Lüftung, d.h. es gibt keine Zentralheizung und deshalb war ein 2. Zug bauseits nicht erforderlich. Zudem sollte die zugeführte Luft nicht durch die Innenluft erwärmt werden, weil sein Energiekonzept dann ad absurdum geführt wird.

@unknown1966

??? er hat eine kontrollierte Be-und Entlüftung...heißt, er hat z.B. einen Fensterfalzlüfter Regelair oder Gecko, und eine aktive Abluftanlage in vermutlich WC oder / und Bad...was hat das mit der Zentralheizung zu tun?

So versteh ich das jedenfalls...

@Bo877

@Twete11

Bitte definiere mal Dein Lüftungssystem...wo genau hast du Zu- und Abluft? Sind die Räume getrennt oder offen zueinander?

Wie wird der Raum in dem der Kamin steht be- und entlüftet???

@Bo877

Passivhausstandard mit aktiver Be-Entlüftung und Wärmerückgewinnung. Er wird noch 2-4 qm solarthermische Kollektoren haben, da braucht er keine (Zentral-)Heizung mehr - so habe ich das verstanden. Das ist recht fortschrittlich konzipiert, erklärt aber auch, warum er zwingend eine separate Zuluft benötigt. Auch heute sind noch nicht alle "Schlüsselfertig"-Firmen in der Lage mit diesen geänderten Bedingungen korrekt um zu gehen ... leider.

@unknown1966

Wenn das so sein sollte, siehts klar anders aus, nur, dann war ja der vorhandene falsche Zug erst recht "fürn A.sch" ( entschuldigt die plakative Ausdrucksweise, bin Schwabe :-) )

Und er bestätigt noch mehr die Unterstellung des Planungsfehlers, da er in diesem Fall nur für einen Kamin notwendig sein kann...

@Bo877

Eine Erklärung für die separate Zuluft ist das allerdings nicht. Der Grund hierfür liegt lediglich in der automatisierten Entlüftung

@unknown1966

Sorry, aber nöö

Zitat deines Posts:

Es gibt verschiedene Systeme der kontrollierten Wohnraumlüftung, die sich zum einen unterscheiden durch Einzelgeräte und Zentralgeräte und zum anderen nach dem Funktionsprinzip (Abluftsystem, Zuluftsystem, Zu- und Abluftsystem, mit und ohne Wärmerückgewinnung, mit Wärmepumpe)

Sein System ist bislang noch nicht definiert

Und ich habe berufsbedingt schon mehr als 1 Haus geplant :-)

Es wird immer kurioser: Nachdem unser Bauträger als Lösung angeboten hatte, eine schräge Bohrung in den Keller vorzunehmen, um von dort die Zuluft zu ziehen (was laut Schornsteinfeger eh nicht gereicht hätte), bekamen wir vor ein paar Tagen ein Einschreiben, dass der Bauträger sich von diesem Mangel distanziert. Dabei wurde auf die Planung unseres Architekten verwiesen, die lediglich einen einzügigen Schornstein vorgesehen hatte und im Bauantrag ja Angaben zur Be- und Entlüftungsanlage gemacht werden müssten. Das Komische an der Sache ist, dass wir die Idee zum Einbau der Be- und Entlüftungsanlage erst in den Gesprächen mit den Bauträgern entwickelt haben (unser Architekt also definitiv nicht über den Plan informiert sein konnte) und viel wichtiger, wir gar keinen Bauantrag stellen mussten, sondern lediglich eine Freistellung. In Eigenregie habe ich zu den verschiedenen Beteiligten (Architekt, Berzirksschornsteinfeger, Bauamt, Anwalt) Kontakte hergestellt und Informationen eingeholt. Dabei bin ich bei der Bedienungsanleitung über ein Kapitel Schornsteinfegerrelung gestoßen, die dafür sorgt, dass wenn bei der Be- und Entlüftung die Zuluft ausfällt, auch die Abluft automatisch abgestellt wird. Dies habe ich dem Schornsteinfeger mitgeteilt, der sich daruafhin informiert hat. Offenbar können wir rechtlich die Feuerstelle aufgrund dieses Ausstattungsmerkmals betreiben ohne eine externe Zuluft zu legen. Nachgerüstet werden müsste lediglich ein Fensterkippschalter für den Fall des gleichzeitigen Betriebes von Kaminofen und Dunstabzugshaube sowie optional ein Druckluftwächter. D. h., dass wir den Kaminofen nun doch mit recht wenig zusätzlichem Aufwand installieren könnten und die Inkompetenz des Bauträgers durch Unwissenheit immer offensichtlicher wird. Die Fragen, die sich mir stellen: Hat schon mal irgendjemand von der sogenannten Schornsteinfegerregeung gehört (auch unser Schornsteinfeger musste sich zunächst neim Innungstechniker rückversichern und kannte das nicht)? Ist die Befeuerung eines Kaminofens ohne externe Zuluft genauso effektiv und v.a. sauber wie ohne? Oder muss ich mich auf ständig verrußte Scheiben und Schwierigkeiten beim Feuermachen einstellen?

So, für alle, die es noch interessieren mag: Wir haben der Baufirma rechtliche Konsequenzen angedroht, welche ignoriert wurden. Dann hat unser Anwalt rechtliche Konsequenzen angedroht, welche ebenfalls ignoriert wurden. Der Anwalt gab uns durch die Blume zu verstehen, dass eine Klage nicht zwangsläufig erfolgreich verlaufen würde, und, da wir nicht privatrechtschutzversichert sind, ggf. auch teuer. Wir haben lange überlegt, dieses Risiko einzugehen, uns zeitgleich aber mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger getroffen, um die Möglichkeiten der Installation eines Kaminofens zu erörtern. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Belüftungsanlage eine sogenannte Schornsteinfegerregelung hat. Diese verhindert, dass mehr Luft abgesogen als zugeführt wird; d.h, dass bei einem Ausfall der Zuluft auch die Abluft ausgestellt wird. Dies kombiniert mit einem Druckluftwächter und einer Fensterkontaktschaltung für die Dunstabzugshaube reichte dem Schornsteinfeger letztendlich aus, um "eine Auge zuzudrücken" und die Feuerstelle zu genehmigen. Von der Baufirma haben wir nichts mehr gehört. Seit zwei Wochen genießen wir nun abends Kaminfeuer, ein gewisser Groll gegen die Baufirma ist dennoch geblieben. Euch allen danke für die hilfreichen Antworten!

Ich danke euch für die vielen Antworten! Wir haben den Chef des Bauträgers eingeladen und auf den Mangel hingewiesen. Zunächst entglitten ihm die Gesichtszüge und er suchte verzweifelt ein unter dem Estrich verlegtes Zuluftrohr - konnte jedoch keines finden. Dann schlug er vor, man könne schräg eine Bohrung in den Keller vornehmen, er müsse jedoch zunächst mit unserem damaligen Bauleiter sprechen, der im Urlaub sei, versprach uns jedoch, dies schnell zu tun (O-Ton: "Bestellen Sie den Kaminofen ruhig, Weihnachten steht der."). Wir haben dann in der folgenden Woche unser Anliegen schriftlich verfasst und per Einschreiben an das Unternehmen geschickt, eine Rückmeldung hatten wir noch nicht. Daraufhin ist ein Einschreiben zurückgekommen, in dem man darauf hinweist, unser Architekt habe für den Bauantrag bereits nur einen einzügigen Schornstein eingeplant, außerdem habe man bei Baubeginn nicht wissen können, welche Art von Ofen installiert werden sollte. Der Clou: Für die Be- und Entlüftungsanlage haben wir uns erst im Gespräch mit den Bauleitern entschieden, ein Bauantrag musste nie gestellt werden, da eine Baufreistellungsgenehmigung existiert für deren Beantragung Angaben zu Heizung und Belüftung nicht nötig waren. Der Schornsteinfeger hat sich mittlerweile so geäußert, dass die Zuluft zwingend von außen kommen müsse, unabhängig, welche Art von Ofen installiert wird, eine Bohrung lediglich in den Keller reicht nicht aus. Wir werten das Schreiben des Bauträgers als Einschüchterungsversuch (vermutlich sogar vom Bauleiter verfasst, da die Rechtschreibung zielmlich daneben war) und sammeln nun schriftliche Äußerungen der Beteiligten (Schornsteinfeger, Bauamt, Firma, die durch Kernbohrungen einen Zuluftkanal durch den Keller installieren könnte), geben dem Bauträger dann die Möglichkeit sich erneut zu äußern und würden im Anschluss ggf. unseren Rechtsbeistand einschalten. Eine Baurechtschutzversicherung liegt weder bei uns noch beim Bauträger vor (weiß ich aus sicherer Quelle). Wir stellen uns allerdings bereits auf einen länger währenden Kampf ein!

zuerst würde ich auf jden fall den häuslebauer kontaktieren und fragen was er zu dem scheiß meint den er gemacht hat. zudem würde ich bei einem anwalt beratung holen. ist wohl blöd aber es wäre eine möglichkeit ein kamin seitlich am haus zu montieren und eben den ofen an eine außenwand stellen. löst nicht unbedingt euer problem.

Die Fragestellung hat ja 2 Teile:

Rechtlich: Würde ich auch die "Schlüsselfertig"-Firma zitieren. Du hat ein Komplettpaket gekauft und für mich gehört dazu auch die korrekte Abstimmung alle Bestandteile zueinander. Also sollen die auch eine Lösung vorschlagen und realisieren, die optisch, funktional und energetisch einwandfrei ist und für Dich kostenneutral ist. Wahrscheinlich wid die Firma sich weigern und benötigt anwaltliche Überzeugung, aber das wäre der zweite Schritt. Ich halte es für wichtig die aktuelle Sachlage durch den Schornsteinfeger jetzt schriftlich zu fixieren. Je nachdem welche Gewährleistungsfristen im konkreten Fall gelten können eventuell geltende 5 Jahre nach Fertigstellung im nächsten Jahr verjähren.

Praktisch: vieleicht kann man trotzdem die Bodenplatte nach unten Kernbohren und dann unterhalb der Platte mit einem Spülverfahren von außen dahin stoßen. Aber da solltest Du mal jemanden vor Ort fragen.

Sofern vom Bauträger gekauft wurde, ist es meines Erachtens nach in jedem Fall Haftungsphase. 5 Jahre nach BGB, 4 Jahre nach VOB...nur ein bekannter arglistig verschwiegener Mangel haftet 30 Jahre. Und als so was würde ich das in diesem Fall bezeichnen...einen offensichtlicheren Planungsfehler kann ich mir Ad hoc nicht vorstellen.

Dennoch muss die Dauer der (Grund) Gewährleistung im Übergabeprotokoll schriftlich fixiert sein.

Die Stellungnahme des Kaminfegers ist, wie Du schon sagst, unbedingt notwendig.

Wichtig außerdem ist eine schriftliche Mängelrüge an die Firma

Wichtig:

Die Gewährleistungszeit wird nur unterbrochen durch Anerkenntnis des Mangels durch die Firmen, durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens oder durch Klageerhebung des Käufers. Je größer der Mangel ist und je näher Sie am Ablauf der Gewährleistungsfrist liegen, desto wichtiger kann anwaltliche Hilfe werden, die Ihnen alle Ansprüche sichert und den formal richtigen Weg weist.

@Bo877

Ja, ist alles richtig, was Du schreibst.

Der Twete11 muß da zügig durchgreifen; wegen der Fristen und auch wegen der Kosten, die eine Beseitigung des Mangels bedeuten werden. Auch wird die Firma auf Zeit spielen, was die Sache nervtötend machen wird.

Vielleicht sollten wir ihm doch empfehlen gleich einen KOMPETENTEN, DYNAMISCHEN, EHRGEIZIGEN und KALTBLÜTIGEN Anwalt zu nehmen um schnell, präzise, sachlich fundiert aber maßvoll den Erstschlag zu vollführen.

@unknown1966

Es sollte nicht mal ein Anwalt notwendig sein. Nachh Aufzählung der Fakten und Androhung eines Solchigen, denke ich, wird die Firma einlenken. Sie sollten eigentlich wissen, dass sie im Unrecht sind und ihren Mangel erkennen...