schornsteinfeger pflicht?

9 Antworten

Kosten weiß ich nicht, aber dauert so halbe Stunde und er bringt die Heizung auf den neuesten Stand, gegebenenfalls Updates usw

Das SONDER-Recht im Bereich des Schornsteinfeger-Wesens ist ein Relikt aus Vorkriegszeiten. Um die Gewerbefreiheit für Handwerker nach Forderungen der EU auch in diesem Bereich zu ermöglichen, wurde bereits 2008 ein neues Schornsteinfeger-Handwerks-Gesetz (SchfHwG) verabschiedet, das jedoch erst zum 01.01.2013 voll in Kraft getreten ist.

Bis Ende 2012 musste jeder Haushalt mit Feuerstätten einen FEUERSTÄTTENBESCHEID (FSB) erhalten. In diesem als Verwaltungsakt zu wertenden Papier wird festgelegt, welche Schornsteinfeger-Arbeiten jeweils innerhalb welcher Frist zu erledigen sind. Jetzt ist es an jedem Gebäude-EIGENTÜMER, einen beliebigen Schornsteinfeger-Betrieb mit diesen Arbeiten ZU BEAUFTRAGEN. Das Formblatt, mit dem der ausführende Handwerker die Arbeit bescheinigt, muss dann an den "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" (bBSF - siehe Anschrift im FSB) geschickt werden.

Auch wenn dieses Verfahren zunächst umständlicher erscheint als das vorherige Kehr-MONOPOL nur eines jeweils zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters, bringt es doch erhebliche Vorteile für alle Bürger. Dies beginnt damit, dass Bezirksschornsteinfeger, die unfreundlich und selbstherrlich auftreten, schlicht immer weniger Aufträge erhalten werden. So wird auch diese Branche im eigenen finanziellen Interesse beginnen, über Freundlichkeit und Kundenservice nachzudenken.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass mit dem endgültigen Wegfall des HANDWERKLICHEN Monopols auch die Preisbindung entfallen ist. Es lohnt sich somit, auch hier mal die Preise zu vergleichen. Und selbst wenn Sie den bisherigen Bezirksschornsteinfeger weiter beauftrage wollen, fragen Sie doch VORHER mal nach dessen STUNDENSATZ. Allein dadurch, dass künftig nicht mehr nach einem undurchsichtigen System mit "Arbeitswerten" abgerechnet wird, dürften Viele bereits sparen. Ein Blick auf die Uhr, wenn der Feger beginnt, ein zweiter, wenn er fertig ist und schon kann die spätere Rechnung kontrolliert werden.

Zwar gibt es auch in diesem Bereich noch viel zu tun, aber zumindest ein Anfang ist gemacht. Jetzt gilt es noch, die Doppelfunktion der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, die mal BEHÖRDE mal HANDWERKER sein wollen, aufzulösen. Es darf halt nicht sein, dass ein und die selbe Person zunächst als BEHÖRDE einen Bescheid erläßt, an dessen Abarbeitung sie selbst dann als UNTERNEHMER verdienen will. Und auch der Katalog der per Vorschrift geforderten Arbeiten bedarf dringend einer Anpassung an den erreichten Stand der Technik. Durch die Auflösung des bisherigen MONOPOLS ist aber zu erwarten, dass auch hier in absehbarer Zeit mehr nach technischer Notwendigkeit und weniger nach Wirtschaftsinteressen der Schornsteinfeger verordnet wird.

Mehr Infos und die Möglichkeit zum Thema zu diskutieren auch unter: http://sfr-reform.carookee.com

Ok,

a) muss ich mich selbst drum kümmern (den einzuladen), wenn ja an wem soll mich wenden, und wie oft soll die Prüfung von dem Schornsteinfeger durchgeführt werden?

b) die Wartung usw. macht doch bereits die Firma? oder

Ja es besteht die Pflicht, die Heizung kontrollieren zu lassen. Gemessen wird der Grad der Verbrennung ( Abgaswerte, Effizienz der Verbrennung) und ob der Schornstein in Ordnung ist (genug Zug hat, nicht versottet ist, nicht durch Kabel oder andere Dinge belegt ist). Dies ist nicht nur wichtig für den Hauseigentümer. Falls eine unsachgemäße Installation vorläge (ein guter Freund behauptet, er ist Experte, dabei ist er Laie) könnte auch (Gasexplosion) der Nachbar oder ein Besucher zu Schaden kommen.

Der Schornsteinfeger kontrolliert ob die Abgasnormen eingehalten werden, somit kontrolliert er den Betrieb der die Wartungsarbeiten durchführt.