Schornsteinfeger fordert nach 25 Jahren Fensterkontaktschalter. Bestandsschutz?
Hallo, unser BSFM fordert plötzlich erstmalig! einen Fensterkontaktschalter für den Dunstabzug im Nebenraum. Wir haben seit > 25 Jahren einen - nur gelegentlich betriebenen - geschlossenen Kaminofen, der mit Zuluft über den Keller (Zwangsöffnung) betrieben wird. Der Kamin ist unverändert, ebenso wie unser in der benachbarten Küche befindlicher Dunstabzug. Die Räume sind jeweils abgeschlossen. Beide Geräte wurden zeitgleich errichtet und seinerzeit so vom BSFM abgenommen. Soweit alles ok. Nun haben wir einen neuen Schornsteinfeger bekommen und der fordert plötzlich einen Fensterkontaktschalter. Nach einiger Recherche ist mir klar, dass bei Neubau oder Änderung einer der beiden Komponenten die (offensichtlich neuen) Vorschirften der FeuVO zu beachten sind, aber da wir ja nichts ändern sollte hier doch eigentlich Bestandsschutz greifen, oder ? Unser Problem ist, dass die Küche gerade neu renoviert wurde (Decke abgehangen). Kann uns da jemand mit entsprechenden Rechtsverweisen wieter helfen ? Danke M. Holz
1 Antwort
Da gibt es keinen Bestandsschutz. Selbst der ALTE bev. Schornsteinfegermeister hätte es bemängeln müssen. Seit >25 Jahren hat sich viel geändert.
Der hat alles dem NEUEN überlassen. http://www.schornsteinfeger-krummrich.de/?nav=th&nav2=bsmsite&bereich=69
der mit Zuluft über den Keller (Zwangsöffnung) betrieben wird
Direktanschluss an den Ofen?
Der Ofen ist nicht zertifiziert nach DIBT-Zulassung.
Die Burschen haben schon auch Eigenverantwortung.
Das nennt sich Verbrennungsluftverbund als ob die Türen nicht existieren.
trotzdem ist das nicht so einfach; ABER:
http://www.schornsteinfegerforum.de/index.php?page=Thread&threadID=2672