Schon Googlen strafbar?

10 Antworten

Grundsätzlich ist das Vorbereiten einer Straftat noch keine Straftat selbst und daher auch nicht strafbar. Wenn du beispielsweise vorhast, in ein Haus einzubrechen, und du kaufst dir dafür ein Brecheisen, dann ist das eine straflose Vorbereitungshandlung. Dass du dir dieses Brecheisen gekauft hast, kann später höchstens als Beweis verwertet werden, um dir nachzuweisen, dass du bei den Einbruch (Straftat: Hausfriedensbruch, § 123 StGB) vorgenommen hast.

In dem von dir geschilderten Beispiel kann man mit etwas Fantasie eine Straftat basteln. Ich versuche das mal:

Ein Freund und du habt eine tolle Idee: Ihr wollt viel Geld machen, indem ihr an Minderjährige Drogen verkauft. Ihr trefft euch also, um dieses Vorhaben zu planen und sitzt so zusammen am PC und überlegt euch, woher ihr die Drogen bekommt.

Jetzt die strafrechtliche Beurteilung: Die Verabredung zu einem Verbrechen ist strafbar, § 30 Abs. 2 StGB. An Minderjährige Drogen zu verkaufen, ist nach § 29a BtMG eine Straftat, und weil sie mit Freiheitsstrafe von "nicht unter einem Jahr" bedroht ist, gilt sie nach § 12 StGB als Verbrechen. Die Verabredung zu dieser Tat ist also schon strafbar. Das Nachgucken im Internet, wo ihr die Drogen herholt, wäre selbst zwar immer noch nicht strafbar, aber wohl ein guter Beweis für die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft, dass ihr tatsächlich ein Verbrechen verabredet habt.

Also: google du ruhig weiter nach Drogen, etwas Brauchbares wirst du sowieso nicht wirklich finden. Und strafbar ist es auch nicht.

Nein, aber du gerätst u.U. ins Fadenkreuz von Ermittlungen. Und das ist auch nicht angenehm. Ansonsten muss natürlich immer der Einzelfall betrachtet werden.

Nein das Stimmt nicht, du kannst ganz ohne Sorgen illegalen Sachen googlen, solange du nix machst also nix illegales kaufst, downloadest passiert nix. 

Strafbar nicht. Aber wenn du mal für Bsp. Kindesmisshandlung beschuldigt wirst und du hast etwas in der Richtung gegoogelt kann das später Nachteilhaft für dich sein. 

Nein, das ist noch nicht strafbar.

Allerdings kannst Du danach ruhig googeln, die Ergebnisse werden frustrierend sein.