Schon bei Einzug Badlüfter defekt. Wer zahlt?

4 Antworten

halte schriftlich im übergabeprotokoll fest das das ding nicht funktioniert und bitte auch schriftlich um reparatur. der vermieter scheint sich wohl vor der reparatur drücken zu wollen. du musst doch eine vernünftige lüftung im bad haben wenn du kein fenster hast. ansonsten ist schimmelgefahr.

Vielen Dank für die Antwort. Es gibt allerdings auch Bäder mit passiven Lüftungsschacht ohne Lüfter. Die Frage ist jetzt aber auch, muss er das grundsätzlich bezahlen, da ein nicht funktionierender Lüfter bei Einzug schon vorhanden ist oder ob er wirklich sagen kann, "pech gehabt, war schon immer kaputt".

Wenn ein elektrischer Lüfter verbaut wurde, dann muss dieser auch funktionieren.

Mit dem Spruch "gemietet, wie gesehen", kann sich der Vermieter demnach nicht herausreden, sofern der Lüfter im Vertrag nicht als Attrappe bezeichnet worden ist.

Unabhängig davon muss der Lüfter auch einen Zweck erfüllen. Funktioniert dieser nicht, besteht die Gefahr der Schimmelbildung.

Ich würde den Vermieter hier mit Verweis auf die Instandhaltungspflichten nach § 535 BGB schriftlich (Einwurfeinschreiben) auffordern, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) zu beseitigen.

Alles klar. Vielen Dank! Ich werde jetzt erstmal die Schlüsselübergabe abwarten, da ist auch eine Maklerin dabei und werde es nochmal ansprechen.

Gruß

@SchnubbiCelle

da ist auch eine Maklerin dabei

Bedenke bitte, dass die Maklerin nicht deine Ansprechpartnerin ist. Sie vermittelt lediglich die Wohnung. Zusagen hinsichtlich einer Instandsetzung kann Dir ausschließlich der Vermieter machen.

@ChristianLE

Aber die Maklerin versteht auch ein bisschen was und kann ggf. den Vermieter über die Gefahren aufklären, die entstehen können, wenn der Badlüfter nicht funktioniert. Das kann schon helfen.

@bwhoch2

Das kann schon helfen.

Da hast Du recht. Ich beziehe mich darauf, dass die Makler gern das Blaue vom Himmel versprechen, ohne Wissen des Vermieters.

Offensichtlich wurde die Wohnung noch nicht übergeben. Der Mangel bzw. die Existenz des nicht funktionierenden Lüfters im Bad muss zunächst zweifelsfrei festgestellt werden. Das sollte bei der Übernahme im Protokoll unter Fristsetzung vom Vermieter gefordert werden. Die Übernahme sollte also unter Vorbehalt, u.a. bezogen auf die Fehlfunktion des Lüfters falls vorhanden, erfolgen. Du muss auf keinen Fall einen defekten Lüfter auf deine Kosten reparieren lassen oder einen fehlenden Lüfter ersetzen.

Lüfter lassen sich über den Stromkreis der Baddeckenleuchte schalten oder verfügen über einen separaten Schalter. Das kann dein Vater als Elektriker leicht feststellen

Könnt ihr euch da nicht einigen, dass jeder die Hälfte zahlt oder so?

Als Vermieter würde ich mich schämen, wenn ich darüber zu diskutieren anfangen würde. So ein Lüfter kostet nun wirklich nicht die Welt und vielleicht liegt es nur daran, dass er falsch oder gar nicht angeklemmt wurde oder der Schalter ist defekt.