Schneeräumen Gewerblich, auch Sonntags?

4 Antworten

Die Gemeinden erlassen Verordungen, in der regelt wird, wann was geräumt/gestreut wird. Da würde ich erstmal einen Blick reinwerfen. Sofern das Grundstück an einen "normalen" Straßen liegt, denke ich schon es gibt eine Pflicht. "unnormale" Straßen sind für mich Straßen in reinen Gewerbegebieten, wo sich sonntags keiner verirrt.

Schaut mal in die Gemeindeverordnung.

Ich würde da mit einem gewissen Fingerspitzengefühl rangehen. Wenn der Gehweg viel, also auch am Wochenende, genutzt wird, würde ich das auch auf jeden Fall am Wochenende machen. Also wenn das Risiko besteht, dass dort jemand stürzen kann.

Der Teufel ist ein Eichhörnen und es kommt schnell zu eine Anzeige bzw. Klage, wenn dort jemand stürzt und vielleicht auch noch Schmerzensgeld wittert.

Selbstverständlich kann sie das. Dass es hier einen Unterschied zwischen Gewerblich und Privat gibt, wäre mir neu.

Die Schneeräumpflicht obliegt grundsätzlich dem Grundstückseigentümer. Die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege wird üblicherweise - etwa durch kommunale Satzung - auf die Anlieger der Straße übertragen. Diese übertragen die Pflicht wiederum häufig auf die Mieter. Selbstverständlich kann auch ein Unternehmen mit dem Räumen beauftragt werden.

In Deutschland ist die Pflicht zur Schneeräumung regional unterschiedlich in den Straßenreinigungsgesetzen der Länder geregelt. In der Regel beginnt sie werktags um 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr und endet immer um 20:00 Uhr.

Das Stichwort an dieser Stelle ist "öffentliche Wege". Wenn an Euer Gewerbegrundstück ein öffentlicher Weg grenzt, dann muss dieser selbstverständlich auch Sonntags geräumt werden. Der firmeninterne Parkplatz aber natürlich nicht.

Das sagt Dir die Gemeindeordnung oder das Amt für öffentliche Ordnung