Schnee von meinem Dach fällt auf das Gewächshaus vom Nachbarn, wer muss den Schaden bezahlen?

6 Antworten

der Schnee gehört dich nicht, aber das Dach von wo aus der Schnee abgegangen ist.

Verkehrssicherungspflicht! entweder ein Schneefanggitter montieren - oder Dach vom Schnee befreien

Die Schneefanggitter-Pflicht ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht, welche die Funktion zur Abwehr von Gefahrenquellen hat. Ihr Unterlassen kann dementsprechend zu Schadensersatzansprüchen führen.

https://www.dachdecker.com/schneefanggitter-pflicht-201425319

Hier im Schwarzwald ist ein kleines Kind von einer Dachlawine verschüttet worden. Das Kind lebt Gottseidank noch.

Es ist Deine Pflicht zu sorgen, dass Du entweder das Dach vom Schnee befreist oder den Bereich absperrst.

Du hast dafür zu sorgen, dass durch die Schneelast auf deinem Haus keine Schädigung entsteht.

Daher haben viele Häuser in schneereichen Gebieten Lawinensicherungen auf dem Dach.

Sei froh, dass es nur das Gewächshaus war und kein Mensch, der sich gerade in diesem befand.

Übrigens gehört der Schnee auf den Straßen auch nicht den Hausbesitzern und trotzdem müssen sie die Gehwege frei räumen

Ja, du hast eine Sicherungspflicht und musst den Schnee oben abräumen. Wenn du aber hoffentlich eine private Haftpflichtversicherung hast, zahlt diese für dich den Schaden. Die deckt das ab, wenn du selbst in dem Haus wohnst.

Da haftest du über die Gefährdungshaftung des Hausbesitzers.