Schmerzhaftes Ausrutschen bei Glatteis – wie muss der Fall dokumentiert werden?
Vor 1,5 Wochen bin ich auf einem Gehweg ausgerutscht und habe seit diesem Vorfall ein schmerzendes Steißbein. Gestreut war diese Stelle nicht. Mittlerweile werden die Schmerzen auch schon wieder besser, also war dies nicht weiter schlimm. Ich frage mich nun jedoch, was man machen muss, wenn man sich zum Beispiel den Arm wegen so einem Sturz bricht. Was muss ich hier dokumentieren und an wen muss ich mich wenden, um Schmerzensgeld zu erhalten?
2 Antworten
Hallo Coffeecool,
grundsätzlich sind Hauseigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten für den Räum- und Streudienst verantwortlich.
Bei Mehrfamilienhäuser oder vermieten Objekten wird diese Verpflichtung häufig im Mietvertrag auf die Mieter übertragen.
Ob der Räum- und Streupflichtige haftbar gemacht werden kann, ist aber immer eine Frage des Einzelfalles. Hier kommt es z. B. darauf an, ob dieser seinen Verpflichtungen nachgekommen ist und den Gehweg ausreichend von Schnee oder Eis geräumt und ggf. auch mit abstumpfenden Mitteln abgestreut hat. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Gemeindesatzungen den Winterdienst nur innerhalb eines gewissen Zeitfensters fordern.
Es empfiehlt sich daher in Ihrer Gemeindesatzung nachzulesen, wie die örtliche Räum- und Streupflicht geregelt ist.
Bei der Haftungsprüfung ist aber auch zu berücksichtigen, ob Sie den Sturz möglicherweise durch ungeeignetes Schuhwerk oder einem sonstigen nicht angepassten Verhalten mit verursacht haben.
Bei Schmerzensgeldansprüchen sollten die Verletzungen ärztlich dokumentiert werden.
Viele Grüße
Anke Stieler, CosmosDirekt
als erstes mußt du zu deinen Hausarzt gehen und ihn den Fall schildern, er macht sich in deiner Akte einen Vermerk, wenn er weiß um was es geht, wird er ein Foto machen zur späteren Dokumentation. Als zweites mußt du zur Polizei gehen und eine Anzeige gegen den Eigentümer machen. Der Rest klärt sich dann vor Gericht mit der Dokumentation deines Arztes.