Schmerzensgeld nach Urteil in Raten zahlen?

5 Antworten

Diese Raten musst du mit dem Anwalt der Gegenpartei oder der Gegenpartei selbst abstimmen. Du kannst einen Vorschlag von der Ratenhöhe her machen, der aber akzeptabel sein muss. Festlegen kannst du die Raten selbst nicht, denn wenn die Gegenpartei nein sagt, dann wird dich der Gerichtsvollzieher besuchen. Mit dem kannst du dann aber auch wieder Raten vereinbaren, nur wird dann die ganze Sache etwa doppelt so teuer.

Übrigens: Bei Schmerzensgeld legt das Gericht nicht die Raten fest, dies geschieht bei Geldstrafen, sonst ist es Vereinbarungssache, wie ich geschrieben habe.

wenn man das Geld ncht hat, dann kann man es in Raten bezahlen. Allerings setzt dann das Gericht die Raten fest, denn sonst würen ja die meisten sagen....ok, nen euro im Monat drücke ich ab.... ;-)))))

Ich meine, eine Ratenzahlung bedarf der Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger. Sie wird vom Gericht nicht bei der Entscheidung über die Berechtigung des Anspruchs festgelegt.

Ratenzahlung ist möglich,festgelegt wird das durchs Gericht

So weit ich weiß, wird die Höhe der Raten vom Gericht festgelegt.