Schlüsselübergabe Mietwohnung vor Einzug
Hallo, ich beziehe ab 01.08.2014 (lt. Mietvertrag) eine neue Wohnung. Mit dem Vermieter gibt es eine Regelung, dass ich ab sofort in die Wohnung darf um dort Renovierungsarbeiten (Fußboden verlegen) erledigen kann. Nun habe ich bisher einen Schlüssel bekommen, die Wohnung musste noch von einigen Dingen (Müll) befreit werden. Das ist jetzt erledigt. Ich fragte nach den restlichen Schlüsseln, weil ich auch schon umziehen möchte. Was ja mit dem Vermieter so ausgemacht wurde. Auf meine Frage zum restlichen Schöüssel, sagt mein Vermieter, ich bekomme diesen am 01.08.2014 weil da erst der Mietvertrag beginnt. Und weil er noch einmal mit Handwerkern in die Wohnung muss. Ersten war es abgesprochen, dass ich für die Renovierung verantwortlich bin und dafür bereits zei Monate eher in die Wohnung darf. Zweitens stehen dort meine persönlichen Dinge drin. Meine konkrete Frage: Darf der Vermieter ohne meines Wissens ab sofort noch in meine /diese Wohnung? Darf der vermieter bis zum 01.08.20014 einen Schlüssel behalten? Was ist wenn mir Dinge fehlen, wem kann ich trauen, ich weiß nicht wer wann in meine Wohnung geht? Darf ich ggf. das Schoss austauschen? Vielen dank im voraus
9 Antworten
Darf der Vermieter ohne meines Wissens ab sofort noch in meine /diese Wohnung?
Darf er. Er darf auch verlangen das Du den einen Schlüssel wieder abgibst. Schließlich wurde ja vereinbart das Du vor Mietbeginn lediglich zum Renovieren in die Wohnung darfst.
Nicht um dort schon Sachen zu lagern, und schon gar nicht um lange vor Mietbeginn einzuziehen.
Wie geschrieben, Mietbeginn ist der 1.8.
Vorher hast Du keinen Anspruch auf die Wohnung und alle Schlüssel.
Dein Mietverhältnis beginnt ab dem 01.08. Was also heißt, dass du auch erst ab diesem Datum Anspruch auf die Schlüssel hast. Bis dahin darf der Vermieter ohne deine Zustimmung die Wohnung betreten, wie er lustig ist. Dass du solange vorher schon einen Schlüssel zwecks Renovierungsarbeiten erhalten hast, ist reine Gutmütigkeit des Vermieters. Von bereits 2 Monate vorher war keine Rede. Zahlst du bereits für diesen Zeitraum, in dem du im Besitz des Schlüssels bist, Miete? Und nein, du darfst das Schloss noch nicht austauschen, das Recht dazu hast du erst mit Beginn des Mietvertrages. Es ist immer wieder ein Problem mit Mietern, denen man den kleinen Finger reicht und die einem dann den ganzen Arm abreißen...... Kurz: Dein Vermieter ist im Recht!
Hallo, ja ich zahle Miete... Das ist die Regelung Miete = Verlegung vom Fußboden. Und es gibt bereits ein richtiges Übergabeprotokoll = Übergabe der Wohnung war bereits.
Gilt das alles dann auch noch?
Mietbeginn ist immer noch der 01.08. Hast du anderweitige Vereinbarungen schriftlich? Die Übernahme von Renovierungsarbeiten ist keine Miete. Hast du auch das schriftlich oder legst du das nur so aus? Was ist mit Nebenkosten, die ja anfallen. Auch mit Renovierungsarbeiten abgegolten? Selbst wenn diese Regelung zutreffen sollte und vom VM tatsächlich akzeptiert wurde, deinen Vertragsbeginn ändert es nicht und erst ab dann hast du Anspruch auf Schlüssel. Mal angenommen, der VM möchte nun noch in der Wohnung Reparaturen vornehmen. Soll er dich vor Vertragsbeginn jedesmal um Erlaubnis fragen, obwohl den Mietverhältnis noch gar nicht begonnen hat? Du tauscht das Schloss aus, der Vermieter kann Reparaturen nicht vornehmen, dann ist das Geschrei groß, wenn irgendwas nicht funktioniert......
Du bist ja noch nicht der Mieter erst ab 01.08.2014 und somit hat der Vermieter auch das Recht die Schlüssel zu behalten du sollst ja nicht einziehen sondern renovieren.
Zuerst schreibst du das du fuer die Renovierungsarbeiten schon vorzeitig in die Wohnung darfst. Spaeter ist die Rede davon, das du schion frueher einziehen willst. Der Mietvertrag ist erst zum 01.08.2014 abgeschlossen und nicht frueher. Der Vermieter darf noch Schluessel besitzen, weil er auch noch Arbeiten erledigen muss in der Wohnung. Wenn etwas wegkommt in der Wohnung dann ist der Vermieter verantwortlich. Der kann allerdings die oder den Handwerker zur Rechenschaft ziehen.
Der Vermieter darf noch Schluessel besitzen, weil er auch noch Arbeiten erledigen muss in der Wohnung.
Der vermieter darf noch viel mehr, z.B. dem zukünftigen Mieter den schlüssel abnehmen und erst am 1. 8. wiedergeben.
Rechtlich hast Du erst ab Mietvertragsbeginn, also den 1.8.2014 einen Anspruch auf sämtliche Schlüssel und darfst dann somit erst danach das Schloß austauschen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohungsuebergabe-vor-Mietbeginn---f182100.html
Ich habe mich vielleicht nicht korrekt genug ausgedrückt!
Es gibt zwischen Vermieter und mir folgende Absprache:
Ich nehme die Renovierungsaufgabe auf mich und im Gegenzug kann ich ab Juni in die Wohnung und das nicht nur um zu renovieren, sondern auch um vorzeitig einzuziehen!
Darf nun immer noch der Vermieter in die Wohnung ohne meines Wissens?