Schlüsselübergabe bei Kündigung des Mietverhältnisses

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Die Schlüsselübergabe und damit die Wohnungsrückgabe ist lt. Gesetz nach Beendigung des Mietverhältnisses rechtmäßig und nicht vorher. Also ab 1.Februar. Passt das dem Vermieter nicht, kann er dem Mieter deshalb keine Kosten aufdrücken

Hallo--ist doch dein gutes Recht -- da der Mietvetrag bis 31.01.15 besteht. Dann soll er halt eine Vertretung schicken --die den Schlüssel gegen Unterschrift entgegennimmt.

VG pw

...oder die Übergabe am nächsten Werktag machen.

Müsst Ihr auch nicht, da sie ja schließlich bis zum letzten Tag Miete zahlt. Ob Ihr Euch auf einen weiteren Streit einlassen wollt oder lieber schnell Eure Ruhe vor dem, müsst Ihr entscheiden.

Ich lasse es drauf ankommen, da meine Mutter nicht anwesend sein wird (Krankenhaus), der hat meine Mutter so verbal angegriffen, dass ich den schon vor der Türe gesetzt habe.

@petraweingarten

So ein A... Tja dann gib ihm den Schlüssel am letzten Tag - ist doch sein Problem wie er das organisiert. Miete ist bis zu dem Tag bezahlt und basta.

klar aber ich finde damit tut ihr euch selber keinen Gefallen. Könntet aufjeden Fall auch am 31.01 den Schlüssel bei denen in den Birefkasten schmeissen. Dafür würde ich allerdings empfehlen einen Zeugen mitzunehmen, der das bezeugen kann das der Shlüssel da gelandet ist, gehört dann in ein Briefumschlag mit Datum, Uhrzeit und Unterschriften von beiden. Nachteil daran, die meisten Vermieter machen die Schlsüsselübergabe zusammen mit der Wohnungsbegehung, soll heßen da wird dann abschleßend geschaut ob Schäden vorhanden sind, da ist es definitiv besser dabei zu sein, vor allem wenn man mit den schon schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Ich bin dabei, wenn die Wohnung abgenommen wird, den trau ich nicht...

Das ginge u. U. in's Auge gemäß Rechtsprechung.

Wenn ihr euch unbedingt stur stellen wollt, könnt ihr euch auch auf § 546 BGB berufen. Danach seid ihr erst nach Beendigung des Mietverhältnisses (also am 01.02.15) verpflichtet, die Mietsache zurückzugeben. Da aber der 01.02.15 ein Sonntag ist, gilt nach § 193 BGB erst der nächste Werktag als Termin für die Rückgabe. Rein rechtlich gesehen ist also der darauffolgende Montag (02.02.) früh genug.

vielen Dank für die hilfreiche Info.

muss auch die Abnahme dann erst erfolgen?