Schlüsseldienst kommt nicht...

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast nichts unterschrieben, also wirst du auch nichts bezahlen müssen.

Da hätte ja auch jemand theoretisch in deinem Namen anrufen können, deshalb lassen sich die Firmen immer einen Auftragszettel unterschreiben und den hat er ja nicht, weil er gar nicht da war

Du schreibst:

Die Sache sei erledigt und man entschuldigte sich am Telefon

Dann betrachte die Sache auch als erledigt. Spätestens als du abgesagt hattest, hätte man dich informieren müssen, dass der Mann schon fast bei dir ist.

Ich würde nicht zahlen!

Und wenn es zu einem Mahnbescheid kommt, leg einfach Widerspruch ein.

Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dann forderst du sowohl den Techniker, der angeblich den Unfall hatte wie auch den Techniker, der angeblich zu dir unterwegs war als Zeugen auf.

GGf. auch noch die den Unfall aufnehmenden Polizisten und die Werkstatt, wo das Unfallauto repariert wurde.

Schreib einfach noch mal ganz sachlich zurück, das was ich oben zitiert habe.

Die Sache sei erledigt!

Nein,.....auf keinen Fall,...

Im Normalfall musst du eine Unterschrift auf dem Auftragsformular leisten, wenn ein Techniker vor Ort ist.

Der verunfallte Techniker kann - meiner Meinung nach - keine Rechnung für seine "verunglückte" Anfahrt stellen.

Mit der Rücknahme deines Auftrages im 2. Telefongespräch wird jedoch u. U. eine bis dahin erbrachte Leistung zu bezahlen sein!

Grimba 
Fragesteller
 20.01.2011, 11:17

hallo. Siehe dazu auch meine eigene Antwort für mehr Info.

Wie genau sind die Kosten, die da unter umständen zu Zahlen sind denn entstanden? Wie soll ich nachvollziehen, dass der Techniker zu mir und nicht zur nächsten Würstchenbude unterwegs war, wenn die mich nich darüber in Kenntnis setzen, wie sie es telefonisch angekündigt haben? Kannst du mir da näheres nennen?

Für eine nie erbrachte Leistung musst du auch nicht zahlen. Besonders unter den Schlüsseldiensten gibt es viele "Schwarze Schafe". Ich würde mich zuerst bei eine Verbraucherzentrale erkundigen und ggf. vom Rechtschutz gebrauch machen.