Schlüssel der Freundin in der Wohnung vergessen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

grundsätzlich sollten hier die Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung erfüllt sein, da einem Dritten durch eine fahrlässige Handlung ein Schaden entstanden ist. 

Zwar ist durch die Handlung kein Schaden am Schlüssel oder der Tür entstanden, jedoch musste in der unmittelbaren Folge die Tür durch einen Schlüsseldienst geöffnet werden - was zumindest zu einem Vermögensschaden der Geschädigten geführt hat.

Dennoch gibt es einige, fallspezifische Besonderheiten zu beachten: So musste das Einschalten des Schlüsseldienstes eine angemessene Maßnahme darstellen, damit die Kosten hierfür übernommen werden können.

Wenn man jedoch z.B. das Eintreffen eines weiteren Wohnungsbewohners inkl. weiterem Schlüssel in angemessener Zeit erwarten durfte, kann die Versicherung u.U. die Kostenübernahme ablehnen bzw. die Forderung abwehren. Es kommt also ganz auf die genauen Umstände vor Ort an.

Tipp: Den Schaden auf jeden Fall der PHV vollständig und korrekt melden. Aus erster Sicht spricht wenig gegen ein Leistungsfreiheit der Versicherung.

Viele Grüße

Loroth

(Hinweis: Leider äußert sich eine Reihe von Nutzern wieder einmal in Ein-Satz-Antworten ohne die hierin aufgestellten Behauptungen zu argumentieren. So kann man nicht nachvollziehen, woher die - z.T. offenkundig falschen - Aussagen kommen...)

Wieso sollte das die Haftpflicht bezahlen? Die bezahlt sicherlich nicht für nen vergessenen Schlüssel

Warum nicht?

Einem dritten ist ein Schaden entstanden, durch ein nicht vorsätzliches Missgeschick des Fragestellers.

Welches Ausschlusskriterium siehst du hier erfüllt?

Ja...wenn du eine gute Haftpflichtversicherung hast zahlt diese....dafür ist sie ja da. 250ist angemessen. alle die meinen es würde nicht gehen haben schlichtweg keine Ahnung.

@usercruiser,

kontaktiere doch einfach deinen Versicherungsvermittler und informiere ihn über dein Missgeschick. Deine Privathaftpflichtversicherung wird dann den Schaden zahlen, oder den Schaden für dich abwehren.

Gruß N.U.

Dummheit schützt vor Strafe nicht... ne das wird dir keiner Zahlen..

Wenn dann die HR und die auch nur, wenn der Zusatz mit drin ist.

Entstehen Schäden nicht immer durch "Dummheit"?

@usercruiser

Einreichen kannst du es ja einfach mal, mehr als ablehnen können sie ja eh nicht...