Schlüssel abgebrochen wer zahlt? Mietvertrag über Beschluss vom AMtsgericht?

8 Antworten

Der Vermieter ordnet solche Angelegenheiten und bezahlt, wer denn auch sonst? So auch hier die Gerichte immer wieder. Im MIetvertrag wird kaum stehen, daß ein Briefkasten zum Mietgegenstand gehört. Zudem befindet der sich meist außerhalb vom Mietgegenstand.

Die Kleinreparaturklausel ist rechtens. Kleinreparaturen müssen vom Mieter aber nur für Dinge übernommen werden, die seinem ständigen Zugriff unterliegen. Der Briefkastenschlüssel zählt  zweifelsohne dazu. So´n Briefkastenschloß kostet vielleicht 10 €, einbauen kannste es selbst. Bei einer derartigen Höhe der Kosten lohnt es sich absolut nicht, sich mit dem Vermieter anzulegen - und den Kürzeren zu ziehen.

Der Vermieter hat das Schloss auswechseln lassen, obwohl der Mieter gesagt hat er würde es selber tun und so sind nun Kosten von 80 euro durch einen Handwerker hinzugekommen.

@Vavara

Darauf besteht er zu Recht: Die Kleinreparaturklausel verpflichtet dich zu Kostentragung, berechtigt aber nicht zu Eigenleistung :-O

N. § 535 I 2 BGB ist der Vermieter für Istandsetzungsarbeiten der Mietsache zuständig. Demnach bestimmt auch er, ob er ein Original-Ersatzteil des Briefkastenherstellers verwenden möchte oder fachmännische Reparatur in Auftrag gibt :-)

Auf eine Billigreparatur, Anpassung der Zylinderöffnung an der Breifkastentür und uneinheitliches Erscheinungsbild der Schlösser seiner Briefkastenanlage muss er sich nicht verweisen lassen, nur um dein Budget zu entlasten :-)

G imager761

Hier fehlt mir die Verhältnismäßigkeit. Es kann schon sein, dass der Vermieter hier zahlen muss, es ist aber auch nicht auszuschließen, dass der Mieter die Kosten trägt. Das kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

Aber: Ein neues Briefkastenschloss kann man im Baumarkt schon ab 1,50 EUR kaufen. Im Preis inbegriffen ist sogar eine Anleitung zum Einbau.

Willst Du dich tatsächlich wegen 1,50 EUR mit dem Vermieter streiten?

Ich hatte bereits bei einem Eintrag geschrieben, das der Vermieter es für 80 euro hat austauschen lassen

@Vavara

Euro 80,- ???

OK...

15,- Euro Anfahrt,

15,- Euro Abfahrt

10,- Euro Gestellung von Werkzeug/Fahrzeug

5,- Euro Entsorgung des alten Schlosses

30,- Euro für den komplizierten Aus/Einbau

und Euro 5,- für das Schloß.

Ja, kommt hin. Ein fairer Preis :-)

@ingechen

1. ist es abhängig davon, wer das macht (Hausmeister/-service, Schlüsseldienst, Schlosser, "Aufsperrdienst)

2. Verwendet nicht jeder Handwerker Baumarktqualität. Es gibt auch Briefkastenanlagen, bei denen ein neuer Hebelzylinder 30,00 € kostet.

@eilemuc

1. Ja, stimmt.

Eine Freundin von mir sollte neulich Euro 380,- für einen simplen Zylinderaustausch zahlen. (Ohne Knacken der Tür). Nur Austausch.

Wir haben das dann selbst erledigt. Euro 30,- inkl. bestem Abus, Kartengesichertem, aufbohrsicherem, Schlagsicherem usw. Schloß.

Sicherheitsklasse 9.

so viel zum Thema Schlüsseldienst.

Da sind Euro 80,- für einen BK Schlossaustausch natürlich ein Schnäppchen.

2. handelt es sich hier um ein solches? Ich denke eher nicht.

Ein normales BK Schloss - Fa. Renz z.B. ist schon ab Euro 5,- zu haben. Und dabei handelt es sich absolut nicht um Baumarktqualität.

Allein schon der zeitliche Aufwand sich mit der Frage durch Foren quälen...Verursacherprinzip - wer den Schlüssel abbricht, zahlt. Ich fertige seit 30 Jahren Schlüssel. Ein Schlüssel bricht nicht einfach ab...Wenn er dafür verwendet wird ein Schloss zu bewegen...und dieses einwandfrei funktioniert.

dass sofern es nicht mutwillig passierte, der Schlüssel normalen Abnutzungserscheinungen unterliegt und somit der Mieter nicht Haftbar gemacht werden kann

Eben, sofern :-O

Will man es für etwa 9,95 EUR hierüber tatsächlich auf eine streitige Auseinandersetzung mit dem Vermieter ankommen lassen? http://www.hornbach.de/shop/Ersatzschloss-fuer-Briefkasten-Burg-Waechter/739902/artikel.html

Den Ausführungen von eilemuc ist nichts hinzuzufügen. Der VM wird erfolgreich vortragen, das die gleichaltrigen Schlüssel mit ebengleichen normalen Abnutzungserscheinungen der übrigen Mietparteien eben nicht abbrechen :-O

Und sich im Übrigen auf die Kleinreparaturklausel berufen: Denn auf den Grad der Abnutzung des Briefkastenschlosses hat der Mieter eine direkte und unmittelbare Einflussmöglichkeit: Er kann den Schlüssel bestimmungsgemäß vollständig einführen, um kein gewaltsames Öffnen und damit Beschädigung des Zylinders herbeizuführen, das Schloss bei erkennbarer Schwergängigkeit schmieren, den Schlüssel regelmäßig von Ablagerungen reinigen usw.

Was passiert aber wenn man im Mietvertrag stehen hat, dass Kleinreperaturen bis zu einem Betrag von 100 Euro unabhängig vom verschulden immer zu Lasten des Mieters.

Die greift: Außer bei einer „Briefkastenanlage“, die von einer Vielzahl von Mietern bzw. Eigentümern gemeinsam benutzt wird, wird man die Anwendbarkeit einer mietvertraglichen Kleinreparaturklausel auf Reparaturkosten eines Verschlusses, der dem direkten, alleinigen und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, bejahen müssen.

Und nicht erstinstanzliche Einzefallentscheidungen, sondern die herrschede Meinung nach Grundsatzurteilen des BGH wäre hier maßgeblich, etwa NJW 1989/ 2248 :-)

G imager761

Will man es für etwa 9,95 EUR hierüber tatsächlich auf eine streitige Auseinandersetzung mit dem Vermieter ankommen lassen?

Da hast Du schon was edles ausgesucht. Mein neues BK-Schloss hat knapp 2 € gekostet.

@ChristianLE

Stimmt, aber mit einer Büroklammer will nicht jeder sein Briefkasten zugänglich machen - Sicherheitsstufe 4 statt 1 schützt eben besser vor Neugierigen oder Gelegenheitsdieben :-)