Schlagstock

8 Antworten

Zeig auf jeden Fall den Besitzer beim Ordnungsamt an. Wenn möglich finde heraus, wo er versichert ist; seine Tierhalterhaftpflicht, so er sie besitzt, muss dir die Tierarztkosten für deinen Hund erstatten. Und lass dir auch die Zeit erstatten, die du beim Tierarzt und auf der Fahrt dorthin zubringst. Mit einem Schlagstock solltest du dem Biest nicht zuleibe rücken. Ist mir aber auch schon passiert, dass mein Hund von einem bekannten "Beisser" angegriffen wurde. Hatte mir auch schon überlegt, dem Vieh mit der Leine eins überzuziehen. Offenbar kannte der Köter diese Taktik aber schon, denn als ich mich vor meinen Hund stellte und dem gegnerischen Vieh die Leine in eindeutiger Drohhaltung zeigte, zog dieses Mistvieh auch schon ab. Kann aber auch böse ins auge gehen, wenn der Köter dich dann angreift. Im Zweifelsfalle lass ihn lieber deinen Hund angreifen.

Sorry, aber ich werde mich immer vor meinen Hund stellen. Ich bin eben selber dazwischen geganngen und habe ihn von meinem runtergerissen. Als er mich dann anknurte, hätte ich ihm am liebsten mal fett ins Gesicht getreten. Sorry, aber an meinen treusten Freund lasse ich nichts dran kommen. Da werde ich zum Hulk ;-)

Seit 2008 sind die Dinger gesetzlich verboten. Du darfst sie besitzen, aber nicht mitführen (ausser, wenn du sie beruflich brauchst oder im Rahmen von Schauveranstaltungen wie z.B. Kampfsportshows). Als Verteidigungswaffe ist das Ding verboten.

Ich würde den Schlagstock zu Hause lassen und das Ordnungsamt oder den Tierschutzverein um Hilfe bitten. Mit einer solchen Waffe machst Du Dich selbst strafbar, denn ein Hund ist juristisch gesehen ein Gegenstand und Notwehr ist in diesem Fall leider kein Argument.

Soll ich jetzt jeden Tag mit dem Ordnungsamt in den Park laufen? Das ist doch quatsch. Ich will meinen Hund ja nur beschützen und ihm in Motfall wie RAZEN schrieb, platt machen. Wenn er seinen Hund nicht kontrolliert. Das ding ist nur das ich weiß das ein Teleskopschlagstock nicht das selbe ist wie ein totschläger.

@krumpen

Du sollst dich mit dem Ordnungsamt in den Park laufen, sondern beim Ordnungsamt anzeigen!

@mineiro

Ach, ich laufe ja auch immer ohne Leine rum obwohl ich es nicht darf. Aber ich weiß das meiner nichts macht. Ich will keinen zusätzlichen ärger. Ich will nur meinen Hund davor schützen, das er selber ein Angst beiser wird

@krumpen

Mit so etwas machst Du Dich leider sträflich strafbar.

@krumpen

Mit so etwas machst Du Dich leider sträflich strafbar.

Notwehr ist kein Argument??? Schon mal was von Notstand gehört? Natürlich darf man seinen Hund vor Angriffen anderer Hunde schützen.

ich würde dir empfehlen in den nächsten ranger shop( bundeswehrshop o.ä.) zu gesehn und dir ein pfefferspray zu kaufen. teleskopschlagstöcke sind zwar legal solange du sie auf deinem eigenen grundstück hast, also du darfst ihn nich mit raus nehmen.

bei pfefferspray wirst du keine probleme mit der polizei bekommen und es ist um einiges effektiver besonders bei hundenasen ;)

Ich würde mich an das Ordnungsamt wenden. Einen beißenden Hund hatten wir vor einigen Jahren in der Nachbarschaft. Das Ordnungsamt hat das Problem gelöst und alle hatten ihre Ruhe. Nicht nur wir.