Schlaganfälle, Krebs, Arbeitsunfähigkeit, was kommt nach dem Krankengeld?
Hallo Community, mein Vater, 54 Jahre alt hatte Anfang des Jahres drei Schlaganfälle, nach Krankenhausaufenthalt und Reha stellte sich zudem noch eine Krebserkrankung heraus, nach Chemotherapie, Bestrahlung und Reha geht es ihm immer noch nicht besser und er ist weiterhin arbeitsunfähig ohne aussicht auf Besserung, auch die Ärzte sagen er wird nicht mehr arbeiten können. Ich habe gelesen der Krankengeldbezug endet nach einem Jahr was kommt danach? er arbeitet in Festanstellung seit er 18 Jahre alt ist...
Besten Dank für jegliche Infos.
10 Antworten
Dein Vater soll auf keinen Fall kündigen. Wenn der Betrieb ihn loswerden möchte, dann müssen sie ihm kündigen.
Krankengeld gibt es für 78 Wochen, also eineinhalb Jahre. Was danach kommt, ist unterschiedlich. Kann Dein Vater nicht mehr arbeiten, sollte er einen Rentenantrag stellen.
Besteht Aussicht auf Besserung, so könnte der Arzt weiterhelfen. Er müsste dann sagen, was weiter geschehen soll. Wahrscheinlich muss Dein Vater dann auch zu einem Gutachter.
Solange Dein Vater nicht arbieten kann, kann er sich auch nicht arbeitslos melden, da die nicht für ihn zuständig sind.
Alles Gute für Euch.
Krankengeld wird 78 Wochen gezahlt,
Dein Vater sollte sich an seinen Hausarzt wenden und mit dessen Hilfe einen Antrag auf EU-Rente stellen.
NIcht aufschieben, denn so schnell sind sie bei den Entscheidungen nicht, obwohl ich mir vorstellen kann, daß bei deiner Schilderung sicher keine Probleme entstehen dürften.
Alles Gute für deinen Vater.
Hallo,
1.) Das Krankengeld wird 78 Wochengezahlt, minus 6 Wochen Lohnfortzahlung.
2.) Nach Beendigung des Krankengeldbezuges kann man sich arbeitslos melden. Der Gesetzgeber ist zu der Auffassung gelangt, das man nicht direkt in ein finanzielles Loch fällt, zum anderen hat man Beiträge zur Arbeitslosen- versicherung geleistet. Darurch steht einem das Alg. zu. Der Werdegang wird sein. Krankengeld, Alg.1, Alg.2, Erwerbsminderungsrente wegen Berufsun- fähigkeit je nach Alter, Erwerbsminderungsrente.
Nur werden KK, Arbeitsagentur, und Jobcenter Geld sparen wollen und einen zum Medizinischen Dienst schicken, der dann über die Arbeitsfähigkeit entscheidet.
Alles Gute
78 Wochen Krankengeld, falls Dein Vater vor dem 01.01.1961 hat er noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung, was weit aus besser ist als eine gesetzliche Erwerbsminderungs Rente, sollte er keinen Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr haben, ist der bessere weg evtl. Aussteuerung mit zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit um möglichst viel Zeit bis zum renteneintritt zu überbrücken. Ich würde dringend den Weg zu einer rentenberatuungstelle empfehlen.
ggf. Arbeitsunfähigkeit also Erwerbsminderungsrente oder sogar Frührente. Da kannst du dich sicher besser vor Ort als hier im Internet informieren. Die Rentenkasse bietet dafür Beratungsstellen an, schau am besten mal auf deren Homepage.
Sollte dein Papa zB auf einer anderen Stelle noch arbeiten können und bei einem entsprechend großem Arbeitgeber eingestellt sein , könnte er ggf. auf einer anderen Stelle eingesetzt und wieder eingegliedert werden.