Schimmelige Fugen im Bad?

7 Antworten

ein paar Stunden später erhielt ich eine Abmahnung von meinem Vermieter mit der begründung das ich diesen Schaden hätte melden müssen.

Da hat Dein Vermieter recht.

Er hat jedoch nicht damit recht, dass Du nun den Schaden beseitigen musst. Das bleibt Aufgabe des Vermieters. Sind dadurch, dass die Fugen seit längerem schon undicht sind, Folgeschäden entstanden, so sind auch diese durch den Vermieter zu beseitigen. Dafür kann er Dich jedoch haftbar machen.

Also Fugen erneuern ist Sache und Verantwortung des Vermieters.

Folgeschäden zu beseitigen ebenfalls, aber auf Deine Kosten, weil Du als Verursacherin zu betrachten bist.

Übrigens: Wenn Du den Schimmelbefall nicht meldest, bekommst Du die nächste Abmahnung und das wäre dann eigentlich schon Grund für eine fristlose Kündigung.

Nicht die Fugen erneuern, ohne den Vermieter über den Schimmelbefall zu informieren. Dann abwarten, was passiert, bis hin zur Rechnung, die er Dir stellen wird. Dann kannst Du immer noch zusehen, wie Du den Schaden bezahlen kannst. Vermutlich brauchst Du kein Geld für einen Anwalt, sondern nur für den Schadensersatz und den kannst Du vielleicht auch in Raten abstottern. Wird nicht gleich so teuer werden, dass Du auf alle Zeiten ruiniert bist.

Ich der keine Ahnung von fugen Fliesen etc. Hab hätte erkennen müssen das diese undicht sind.

Du hättest zumindest erkennen können, dass etwas nicht so ist, wie es sein soll. So ahnungslos kann man sich nicht geben. Unwissenheit schützt in dem Fall nicht vor den Folgen.

AchIchBins  28.04.2018, 00:29

So sicher ist das mit dem erkennen nicht. Wir hatten in einem Gebäude von uns schon 4 schwere Wasserschäden, weil sich jeweils die Silikon-Fuge an der Badewanne (gerade mal 1 Jahr alt) am Stück gelöst hat. Und erst als dann die Wanne mit Wasser gefüllt war, hat sich die Wanne (wohl wegen falsch montierter Wannenanker) beim baden bewegt und das Wasser der Brause ist an der Wand hinter die gelöste Fuge gelaufen. Die Fuge war so neu, das konnte nie einer erkennen, erst der Schimmel und das aufgequollene Parkett im daneben liegenden Raum lies einen Fehler zu Tage kommen. Moderner Estrich hat dazu geführt, dass sich das Wasser gesammelt hat und dann "weiterkroch". Never say never.

mach dir keine sorgen. silikon altert und kann damit porös werden. es ist nicht deine aufgabe als mieter, solche nicht deutlich sichtbare mängel, bzw. verschleißschäden permanent zu kontrollieren, da du auch nicht die konsequenzen des durchsickernden wassers sehen oder erkennen kannst.

der eigentümer muss dafür sorgen, dass solche fugen rechtzeitig (z.b. alle 5 jahre) kontrolliert werden müssen, bzw. durch entsprechende mitteilungen die mieter dazu auffordern, nach solchen unscheinbaren rissen zu suchen.

lehne das ab und wende dich ggf. an einen mieterverein. das ist genau so gut wie eine rechtsschutzversicherung.

Was man nicht kennt und/oder erkennt kann man nicht melden.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Silikonfugen instandzuhalten. Eine feste Grenze für die Lebensdauer der Silikonabdichtungen gibt es nicht.

Also muß er auch in regelmäßigen Abständen das mal kontrollieren lassen.

Entdeckt der Mieter gerissene Fugen und erkennt er sie auch als solche dann:

Gerissene und daher undichte Fugen muss der Mieter jedoch unverzüglich dem Vermieter melden. Ein Verletzung dies Obliegenheit durch den Mieter kann zu einer Schadensersatzpflicht des Mieters führen.

Richtig ist, dass du Beschädigungen melden musst, sodass der Vermieter sich darum kümmern kann, bevor größere Schäden entstehen.

Falsch ist, dass du diese Schäden beseitigen musst. Außer du hast selbst einen Schaden verursacht. Aber das ist bei Fugen im Bad nicht der Fall, die werden von selbst mit der Zeit porös.

Ich der keine Ahnung von fugen Fliesen etc. Hab hätte erkennen müssen das diese undicht sind.

Zwischen "offensichtlich erkennbar" und "für den Laien verborgen" klafft eine große Lücke. Die jede Partei für sich und seine Interessen dann so oder so darstellen möchte.

Nur einmal nebenbei: Fugen sind wartungsintensiv. Die Wartung der Mietsache ist in der Pflicht des Vermieters. Die Kosten von Wartungen können (wenn vertraglich vorgesehen) innerhalb der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

Allerdings kann die Verantwortung (und Pflicht) einer Wartung auch auf den Mieter übertragen werden. Zum Beispiel bei einer Gastherme in der Wohnung.

Bei Fugen ist mir dies allerdings noch nicht bekannt. Fensterdichtungen wären ähnlich, sind ja auch Fugen.

Als ich heute mit meinem Bruder began die Silikonfuge zu entfernen fiel uns auf ...

Das war jetzt vielleicht ein Fehler.

Ob der Mangel (den in jedem Fall der Vermieter beheben muss) jetzt "offensichtlich" war oder nicht, wird wohl nie mehr begutachtet werden können. Das Objekt ist vernichtet. Das spricht gegen Euch. Ich hoffe Ihr habt es wenigstens ausreichend dokumentiert.

Vor Gericht seit Ihr in Gottes Hand.

Gruß Dietmar