Schimmel in Badezimmer und Küche, was sollen wir machen?
am 10.09.2015 hat es bei uns im Badezimmer von der Decke getropft, wir hatten dem Vermieter bescheid gegeben und er schickte jemanden. Es hieß bei den Nachbarn oben drüber sei der Rohr verstopt, es wurde behoben, doch nach einen Monat tropfte es wieder von der Decke. Wir haben dem Vermieter wieder bescheid gegeben doch bis jetzt ist nichts geschechen es hat sich Schimmel in Bad und Küche gebildet der immer mehr wird siehe Bilder. Meine Frage kann ich die Miete verkürzen wenn ja um wie viel?


5 Antworten
https://www.gute-haushaltstipps.de/flecken/stockflecken-entfernen.php#kleidung
Das ist auch für Wände usw.! Einfach mal durchlesen. Dort würde ich nicht wohnen bleiben. Das ist absolut gesundheitsschädlich für Dich!
In dem Link findest Du noch viel mehr!
Zusätzlich schriftlich beim Vermieter anzeigen. Und -sofern vorhanden-eine Info an die Hausverwaltung.
Sieht nach Leitungswasserschaden aus und wird von der Gebäudeversicherung geregelt. (Sofern eine Leitungswasserschadenversicherung besteht).
Die Versicherung schickt Leute zur Beseitigung und evtl. einen Regulierer.
Schimmelsanierung und Trocknung muss fachgerecht erfolgen!
Auf jeden Fall dem Vermieter bescheid geben. So etwas muss schnell beseitigt werden, da Schimmel sehr gesundheitsschädlich ist. Krankheiten die dabei entstehen, stellt man meistens erst im späteren Leben fest - Fazit ist, dass ihr das nicht auf die leichte Schulter nehmen solltet ;)
Sollte sich euer Vermieter quer stellen, könnt ihr vielleicht auch noch eurer Hausrat Versicherung bescheid geben. Vorausgesetzt natürlich, dass ihr eine Hausratversicherung habt. Manche regeln dann alles für dich und/oder übernehmen sogar die Kosten.
Ist das eine Kellerwohnung? Da liegen die Abwasserrohre ja auf Putz!
Den Mangel dem Vermieter schriftlich anzeigen mit angemessener Frist zur Beseitigung. Tabellen gibts im Internet um wieviel die Miete gemindert werden darf.
Ja, sag ich ja. Tabellen gibt es zu Hauf! Was dem Mieter jedoch tatsächlich zugestanden werden kann, entscheidet immer ein Richter! :-)
Pharao, genauso ist es! Bin ich froh, dass ich damit nichts zu tun habe!!!!
Holt einen Gutachter und sagt dem vermieter das er die rechnung übernehmen muß.
vieleicht tut sich dann was
l.g.
Geht nach hinten los: wer bestellt zahlt auch!
Igel99: Das kann gut so kommen!
Pharao1961: Im Net gibt es jede Menge hilfreiche Links zu diesem Thema.