Schimmel an Fenstern - Vermieter Bescheid geben?

13 Antworten

Problem: Dieser war schon beim Einzug meiner Mutter da, sie hat aber dem Vermieter nicht Bescheid gesagt. Die Vormieter haben die schwarzen Stellen einfach weiß überstrichen, so dass diese kaum auffielen Schimmel an Fenstern - Vermieter Bescheid geben?

Der Mieter ist verpflichtet unverzüglich eine Mängelananzeige zu machen!

Meine Mutter hat dem Vermieter aber nichts gesagt, da sie der Meinung ist, er gibt ihr sowieso die Schuld für den Schimmel. Kann ja niemand beweisen, dass der da schon vorher war.

Es gibt diverse Urteile, dass der Vermieter die Beweislast trägt.

Sollten wir dem Vermieter nun trotzdem etwas davon erzählen?

Ja.

Hallo, je nach Vermieter/Wohnungsgesellschaft halte ich es für relativ unwahrscheinlich, dass der Vermieter den Schimmel an den Fenstern auf eigene Kosten beseitigt, allerdings ist der Mieter auch nicht zwangsläufig verpflichtet einen solchen Mangel selbst zu beseitigen, sofern ihm kein falsches Nutzungsverhalten nachgewiesen werden kann (z.B. wenig Lüften und Heizen), besonders dann, wenn der Mangel schon vor Einzug vorhanden war, was allerdings schwer zu beweisen sein sollte.

Silikonfugen kann man relativ preiswert selbst erneuern mit Silikonentferner und dann Aufbringen von schimmelpilzwidrigem Silikon. Bei den Dichtungen hängt es wohl vom Fenstertyp ab, wie teuer es werden kann.

Wenn es nur die Dichtungen betrifft, dann ist das keine große Sache und auch nicht teuer. Dem Vermieter muss man es trotzdem mitteilen, damit er sich das anschauen kann. Wenn es wirklich schon vorher war, dann könnt ihr beide das ja bestätigen. Ganz wichtig aber ist, dass auch Deine Mutter richtig lüftet. Schimmel an Fensterdichtungen kommt i.d.R. von heruntergelaufenem Kondenswasser, d.h. zu hoher Luftfeuchtigkeit in der Wohnung. Diese schafft sich jeder Bewohner selbst. Wenn Fenster beschlagen, müssen sie sofort weit geöffnet werden, damit die Feuchte abziehen kann. Danach wieder heizen. Wenn Deine Mutter die Fenster viel kippt, so ist das auch eine Ursache und falsches Verhalten. Das sollte man ihr dann sagen.

Der Mieterschutzbund e.V. (sehr hilfsbereit und kompetent) hat da alle Antworten. Als Mieter sollte man eine solche Mitgliedschaft wirklich haben..LG

Es besteht auf jeden Fall eine Meldepflicht dem Vermieter gegenüber.

Meldet den Schaden/ Mangel, und dann seht ihr ja was dabei rauskommt. Ihr könnt jedenfalls nicht haftbar gemacht werden dafür.