Schenkung?Übertragung?Kaufvertrag?
Mein Vater (80J.) ist sehr krank. Er möchte ein Stück verwilderten Wald unserem Sohn(22J.) geben, damit er ihn mit Bäumen anpflanzen kann!Nun seine Frage wie man das am besten macht. Jemand sagte, das eine Schenkung angefochten werden kann? Oder der Staat was abhaben will?oder soll mein Sohn das Stück für 1€ kaufen? Da wir 3 Schwestern sind weiß ich auch nicht wie es beim "Teilen" der Erbschaft nachher geht, nicht das dann alles rückgänig gemacht wird und mein Sohn hat den Wald dann schon aufgeforstet?!
5 Antworten
Hallo, ich weiss jetzt nicht, wie bei euch die Erbrangfolge ist. Erbt eure Mutter erst einmal alles und ihr erhaltet je 1/3 Erbanteil-Nacherben nach dem ableben ? Wenn ja, ist es wirkungsvoll, das Land an den Sohn zu verkaufen. Das ist erlaubt und keiner kann es ihm, ausser ggf. auszubezahlender Pflichtteile, (diese MÜSSEN immer gezahlt werden) mehr weg nehmen. Erbrecht hat viele Ecken und Kanten, also es ist sehr sehr schwierig. Man muss sogar sogenannte Kuckuckskinder, diese einen Nachweis der Vaterschaft haben mit einem Pflichtteil behaften. Schenkungen verjähren ab 10 Jahre, deshalb sind sie erst einmal anfechtbar. Am besten, Dein Bruder lässt sich einmal von einem Facherbanwalt beraten. Das Geld ist gut und richtig angelegt, bevor bitter böse Erbstreitigkeiten im Rahmen der Familie aufkommen. Aber ein Verkauf zu Lebzeiten ist generell zu machen. Am besten wird die Zahlung in Form einer Anrechnung auf die Altersverentung als Kaufvertrag mit eingebunden, dann ist die Sache belegbar. Viel Erfolg.
Niemand erbt etwas - da gibt es folglich auch keine Erbfolge zu beachten! Ein kleines Stück verwilderte Waldfläche soll vom Opa an den dies annehmenden Enkel verschenkt werden! Man kann nicht vohandene Problme auch mit noch soviel Text am Thema vorbei nicht lösen!
Der Großvater kann dem Enkel den Wald ohne weiteres mit notariellem Vertrag schenken, wei es dies auch gbegenüber einem völlig Fremnden tun könnte. Ansprüche der Kinder bestehen hinsichtlich eines Erbfalles gegenüber der späteren Erbmasse gemäß der gesetzlichen Erbfolge oder einem Testament. Da der Erblasser zu Lebzeiten nicht eines seiner KJinder sondern einen Enkel begünstigt hat, werden die eigenen Kinder, Sie also auch, damit leben müssen.
Enkel, deren Eltern noch leben - Schenkungsfreibetrag € 200.000
ca. 2000 m² verwilderter Wald - das sind schlappe € 300 an Wert!
Mein Vater hat meinem Sohn jetzt das Waldstück geschenkt. Wir waren beim Notar, alles ist korrekt. Erben, also meine beiden Schwestern und ich finden es gut so und waren auch einverstanden. Danke für eure Antworten, obwohl einige mich ziemlich verunsichert haben. >>lach<<
KEINE Schenkungssteuer, kein Erbengerangele
Wie auch was da gemacht werden soll. Es ist immer ein Notar erforderlich. Also sollte ein solcher schon vorher in die Gedanken einbezogen werden.
der wald fällt doch in die erbmasse,dann müssten die anderen erben auf das waldstück verzichten.
Es ist doch niemand gestorben!
Ein zwar kranker, jedoch quicklebendiger Opa schenkt seinem Enkel ein Stück verwilderten Wald! Was haben Sie denn da für ein Erbmassenproblem?
Das Problem ist, das eine Schenkung erst nach 10Jahren abgeschlossen ist!
Schenkungen sind anfechtbar und es kann sehr teuer werden.
Bei 2000m² verwildertem Wald reden wir von schlappen € 300 bis vielleicht € 800 je nach Bestockungsgrad und Gehölzklasse.
Was wollen Sie bei eienr Schenkung an dritte - nicht an Geschwister - denn da anfechten und vor allem aus welchem Grund?
Dann fällt aber wieder eine Schenkungssteuer an, diese bei einen Verkauf vermieden werden kann.