Schenkung von Grundstück rückgängig machen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Alle Eintragungen und Löschungen bleiben im Grundbuch sichtbar.

wirklich, sicher? ehemalige (mit)besitzer scheinen im grundbuch auf und bleiben darin notiert?

Die Eigentumsverhältnisse lassen sich immer nachvollziehen aber haftbar ist immer nur der aktuelle Eigentümer. Die Eigentumsübertragung erfolgt mit allen Rechten und Pflichten die sich aus dem Grundstück ergeben, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der Voreigentümer irgendwelche Mängel vorsätzlich verschwiegem hat.

mit "haften" meinte ich etwas anderes...anhaften im sinne von "dran kleben, picken, untrennbar verbunden und verwoben, niemals voneinander ablösbar sein"

frag deinen notar, der die schenkung wieder rückgängig gemacht hat

ich hab keinen notar. mir ging es darum, ob ich mich mit diesem grundstück identifizieren könnte, doch da also an einem grundstück die vergangenheit anhaften bleibt und die vergangenen (mit)besitzer im grundbuch unauslöschbar drinnen stehen und damit für immer eine untrennbare schriftliche verbindung des grundstückes mit ehemaligen (mit)besitzern bestehen bleibt, ist das nicht möglich.

@FragendeWien

dann frag DEN notar, der die schenkung wieder rückgängig gemacht hat.

@Gutscheincheck

dessen räume kann ich nicht betreten aufgrund schlimmster, graußlicher keime, angesichts dessen, wer dort aus und eingegangen ist, aber danke!

@FragendeWien

aha. das ist natürlich ein grund.. alles gute!

Meines Wissens nach kannst Du die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch auch nachträglich noch nachvollziehen. Wenn ich mich richtig erinnere, kannst Du die Vorbesitzer des Grund-stücks nachverfolgen, ähnlich wie bei einem Kfz-Brief.

also es gibt keine löschung wie niemals-so-gewesen, sondern es bleibt protokolliert und am grundstück haften...

@FragendeWien

Es steht zwar im Grundbuch drin: Eigentümer x und Eigentümer y zu gleichen Teilen, anschließend dann "Löschung" - neuer Eigentümer: Person x

@FragendeWien

Es steht zwar im Grundbuch drin: Eigentümer x und Eigentümer y zu gleichen Teilen, anschließend dann "Löschung" - neuer Eigentümer: Person x

@schoenehaende

alles klar... danke... also die vergangenheit und ehemalige (mit)besitzer haften untrennbar und für immer an dem grundstück. das ist es, was ich wissen musste