Schenkung an verheiratete Tochter. Wie kann sicher gestellt werden, dass sie das Geld auch bei Scheidung behält (Zugewinn)?

6 Antworten

Du könntest das als Anzahlung auf den zu erwartenden Erbteil deklarieren.

Erbe wird nicht in den Zugewinnanteil eingerechnet.

Menuett  31.05.2016, 13:38

Schenkungen auch nicht.

Die 20 000€ behält sie so oder so. Erbschaften und Schenkungen gehören nur demjenigen, der beschenkt wurde oder geerbt hat.

Beim Zugewinn handelt es sich um evtl. angefallenen Gewinn, der gemacht wurde.

D.h. sie bekommt 20 000€ und kauft sich ein Grundstück.

5 Jahre später ist das Grundstück dann 25 000€ wert und sie lässt sich scheiden.

Dann hat der Ehemann einen Anspruch auf 2500€ Zugewinnausgleich.


Gibt es hier abgesehen von einem Ehevertrag eine Möglickeit? (Ehe = Zugewinn).

Ja, denn den können die Schenkungsgeber nicht beeinflussen, ihre Schenkung schon.

Durch einen notariellen Schenkunsgvertrag, der

  • die Schenkung i. S. d. § 1374 II BGB als Zuwendung auf ein künftiges Erbrecht oder Ausstattung beschreibt (das regelt gleichermaßen deine Anrechnungansprüche im Erfall deiner Eltern)
  • durch Rückauflassungsvormerkung für den Fall der Scheidung, Insolvenz oder Undankbarkeit (oder möchtest du für die Pflegekostenlücke deiner Eltern allein aufkommen, wenn sie die nach der großzügigen lebzeitigen Schenkung im Pflegefall nicht mehr selbst aufbringen können?)
  • durch Vermerk eines Schenkungswiderrufs im Falle des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, nämlich ein Zusammenleben deiner Schwester mit deinem Schwager (inbes. dann, wenn deine Schwester ihren Ehemann als Miteigentümer im Grundbuch eintragen lässt, könnten dein Eltern das Darlehen trotzdem zurückfordern)

Hier wäre notarielle Mitwirkung dringend anzuraten :-O

G imager761


deklariere es als frühes erbe.

Deine Tochter wird die 20.000,- Euro doch sicherlich nicht auf ihrem Konto stehen lassen, sondern ausgeben. Deshalb ist es natürlich nicht möglich, dass sie diese 20.000,- Euro bei einer Scheidung behält. Was Du meisnt ist etwas anderes: Angenommen, Deine Tochter hätte bei der Scheidung ein Vermögen von 20,000,- Euro oder höher, so möchtest Du, dass sie dass Vermögen bis zur Höhe von 20.000,- Euro nicht mit dem Ehemann teilen muss. Das ist bei Schenkungen während der Ehe aber ohnehin der Fall. Schenkungen werden beim Zugewinnausgleich nicht ausgeglichen. Sollte Deine Tochter allerdings die 20.000,- Euro ausgeben und bei der Scheidung kein Vermögen mehr haben, so wird sie diesen Vermögenswert auch nicht wieder herausbekommen.