Scheidungskosten?Auch bei ALG I und Harzt 4?
Hallo zusammen!
Mein Mann und ich sind seit April diesen Jahres verheiratet,jetzt ist es aber so dass mein Mann den Kampf gegen seine Alkoholsucht verloren hat und immer wieder getrunken hat und mich sogar nach einer Krebs-OP im Krankenhaus hat liegen lassen und ist lieber saufen gegangen. Nach dieser Aktion und vielen weiteren habe ich mich von ihm getrennt und bin zurück in meine Heimatstadt gezogen. Er beteuerte,dass er sich einen Therapie-Platz suchen würde und er es akzeptiert,dass ich so nicht weiterleben will.Ich sagte nur,dass wir sehen was die Zukunft bringt. Inzwischen ruft er jeden Tag betrunken an und droht mir ,da er noch 50 Euro von mir bekommt... Ich finde diese Vorderung aber lächerlich denn ich habe ihm die gesammte Wohnungseinrichtung überlassen obwohl vieles davon auf meinen Namen läuft! Nun zu meiner Frage: Ich habe beschlossen mich jetzt von ihm scheiden zu lassen und habe da die Frage ob ich Anwaltskosten zahlen müsste! Er hat inzwischen einen Job bei dem er bei knapp 120Std. im Monat 10 Euro pro Std. Brutto verdient.ich bekomme nur ALG I (199,20€) und aufstockendes Hartz4 (der Antrag ist gestellt aber es wird nicht viel sein) Kann ich eine Scheidung also auch über die Prozesskostenhilfe laufen lassen oder muss ich den Scheidungsanwalt aus eigener Tasche bezahlen?Wenn ja was für Kosten kommen auf mich zu? Danke im Vorraus für die Antworten!
5 Antworten
Hallo, die Kosten einer Scheidung errechnen sich aus dem Einkommen der beiden Eheleute. Sie teilen sich auf in Anwaltskosten und Gerichtskosten. http://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/ Wenn Du nachweislich kein eigenes Einkommen hast (also alg und/ oder Harz4) erhälst, kann dein Anwalt für dich Verfahrenskostenhilfe beantragen! Dann zahlst Du gar nichts! Das übernimmt dann der Staat für dich.
Beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, alle Unterlagen über dein Einkommen/Alg oder was auch immer vorlegen und zu einem Anwalt deiner Wahl.
Bei einigen Scheidungsseiten wird die Scheidung für Dich ohne Kosten durchgeführt, da Du ja sowieso nichts hast. Eine Seite ist *ww.scheidung-hartz4.de als Tipp für alle die noch suchen.
du kannst auf jedenfall erst mal zum anwalt gehen und dich kostenlos bzw. über ein beratungsschein ( 1o Euro) beraten lassen. ich denke du kannst es über prozesskostenhilfe finanziert bekommen. aber erst musst du eh das trennungsjahr durchmachen.. wünsche dir viel kraft
Gerichtskostenhilfe beantragen. Macht in der Regel der Anwalt. Kann man auch selbst.