Scheidung: wie kann ich mit den Kindern im Haus bleiben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nachdem Du offensichtlich im Grundbuch zur Hälfte Miteigentümerin bist, ist der Vorschlag der Bank eine gute Lösung. Nur, kannst du die Hypothek auch tragen?

Falls Dir Dein Mann mit Rauswurf droht: Im deutschen Recht kannst Du dir die "Ehewohnung" befristet - bis zu einer endgültigen Lösung - mittels gerichtlichen Beschluss zuweisen lassen. Ich kann mir vorstellen, dass das in der Schweiz ähnlich sein wird.

Im übrigen empfehle ich Dir bei diesem Komplex eine anwaltliche Beratung, ggf. im Rahmen der Prozesskostenhilfe (das Haus ist als Immoblie in diesem Fall bei der Vermögensanrechnung "außen vor", nachdem ihr es ja nicht vermietet habt)

wenn soviel auf dem spiel steht, brauchst du unbedingt, dringend und sofort einen anwalt.

Ich habe einen Anwalt.

Wenn Du auch im Grundbuch stehst, kann er Dich nicht rausschmeißen.