scheidung nach 28 jahre ehe---leben seit zwei jahren getrennt ...steht mir nacheehelichen unterhalt zu?

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Bis zur Scheidung steht dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen "Trennungsunterhalt" vom anderen Ehepartner zu, falls dessen Einkommen den Selbstbehalt von (derzeit) 1200 Euro übersteigt, sonst nicht.

"Nachehelicher Unterhalt" muss nur gezahlt werden, wenn dieser im Rahmen des Scheidungsverfahrens vom Richter zugesprochen wurde. 

Dies geschieht nur noch im Ausnahmefall. In der Regel müssen sich beide Ehepartner nach der Ehe selbst finanzieren.

  • Wenn beide Ehepartner bisher einer Erwerbstätigkeit nachgingen, dürfte kein Anlass für nachehelichen Unterhalt gegeben sein....
  • Sollte hingegenein Ehepartner mit Zustimmung des anderen während der Ehe keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sein (oder wegen der Kindererziehung auf eine eigene Berufsausbildung verzichtet haben o. ä..), könnte dies zumindest einen befristeten Anspruch auf nachehelichen Unterhalt begründen.

Hallo, ich nehme mal an, dass Du aufgrund der 4 Kinder hauptverantwortlich für Kindererziehung und Haushalt warst und daher nur sehr eingeschränkt berufstätig sein konntest, also ganz klar ehebedingte erhebliche berufliche Nachteile hattest. Von daher sehe ich ganz grosse Chancen, dass Dir vor Gericht zumindest ein sogenannter Aufstockungsunterhalt zugesprochen wird (der ist dann auch abhängig von der Höhe des Verdienstes Deines Ex-Mannes) Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen und lass Dich durch eine Fachanwältin für Familienrecht beraten!!! Und auf jeden Fall auch an den Versorgungsausgleich bezüglich der Rente denken und einen Antrag auf Ausgleich des Zugewinns stellen. Unterschreibe auf keinen Fall eine Verzichtserklärung bzgl. Unterhalt ;Versorungsausleich oder Zugewinn, falls das Dein Ex vorschlägt oder von Dir verlangt. Lass Dich nicht über den Tisch ziehen!!! Du hast in der Ehe durch die Kindererziehung/ Haushaltsführung viel geleistet das muss ausreichend (auch finanziell!!!) gewürdigt werden und das sieht der Gesetzgeber ganz genau so. Du hast alle Chancen, ein gutes Ergebnis für Dich zu erzielen, aber ohne Anwalt/Anwältin wird es nicht gehen!! Viel Glück!!!

Trennung und Scheidung sind zwei unterschiedliche Themen. Bei Trennung gibt es Fälle und Gründe, wo Ihnen Unterhalt für eine gewisse Zeit zustehen kann (z.b. Plfege, Kinder, usw).

Nach einer Scheidung verfällt ein Anspruch in der Regel. Ist ja auch richtig,  beide sind Erwachsen und können für sich selbt sorgen. Wieso sollte Ihr Mann Ihr Leben finanzieren. Gehen Sie doch auch arbeiten :-)

Das ist mein Wissen, aber ich bin kein Experte. Kein Rechtsrat, keine Gewähr!

Tipp zum Googeln: "Ehegattenunterhalt" oder Anwalt konsultieren.

Alles Gute für die Zukunft!