Scheidung - Ausbildung abbrechen und zurück in den alten Job?

4 Antworten

Wenn du dich trennen willst, dann trenne dich. Im Trennungsjahr muss der Ehepartner der mehr verdient an den Anderen Unterhalt zahlen. Es kommt nun also darauf an was der Ehepartner zahlen kann und muss. Das kann dir anhand eurer Unterlagen ein Anwalt ausrechnen.

Berufsausbildungsbeihilfe steht dir für die zweite Ausbildung nicht zu. Allerdings hast du dann Anspruch auf Wohngeld. Oder es kommt ergänzendes ALGII in Frage.

Lasse erstmal generell deine Unterhaltsansprüche prüfen. Für die Scheidung brauchst du eh einen Anwalt.

Vielleicht wäre auch erstmal ein WG Zimmer machbar. Dann bleibt mehr zum Leben übrig, je nachdem welche Unterstützung du bekommst oder ob Unterhalt gezahlt werden muss (und kann).

Wen du dich scheiden Läst steht dir zb Unterhalt zu!

Mache deine Ausbildung zu ende ! Aber mit 1000€ kannst du wohnung + leben finanzieren andere müssen das zb mit 800€ tun !

Auch wen du dich trennst dauert es noch 1 jahr bis zur Scheidung und in der zeit müsste dir auch Unterhalt zustehen wen er das bezahlen kann!

BAB beantragen. Da bin ich mir aber ehrlich gesagt nicht sicher, ob es die Förderung nur bei Erstausbildung oder immer gibt. Da gibt es aber trotzdem nicht so viel, dass du dir davon eine Wohnung leisten kannst.

Da man in der Regel (ich bin mir nicht mehr sicher ob kalt oder warm) 3 Kaltmieten oder 3 Warmmieten ins Gehalt passen sollen, musst du so oder so über 1000 Euro verdienen um Chancen bei einer Wohnung zu haben. Das wirst du mit BAB glsube ich nicht bekommen

Zu den Förderungsmöglichkeiten bzw. Unterhaltspflichten kann ich dir leider nichts sagen, aber da kann dir dein Scheidungsanwalt sicher weiterhelfen.

Aber wie wär's denn mit einem Zimmer in einer WG oder einem Studentenwohnheim? Muss ja keine Dauerlösung sein, aber für die Zeit der Ausbildung zur Überbrückung kann das doch eine Möglichkeit bieten.

Wenn du in deinem alten Beruf unglücklich warst, würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, diesen nicht mehr ausüben zu müssen.