Scheckheft nachreichen in "Besondere Vereinbarungen" festhalten?
Ich will von einen großen VW Vertragshändler einen Gebrauchtwagen erwerben. Angeblich ist das Scheckheft verloren gegangen. Der Händler hat zugesagt alles nochmal auszudrucken und abzuspempeln. Na OK. Das kann aber sicher dauern. Reicht es wenn ich im Kaufvertrag unter "Besondere Bedingungen" vermerken lasse: "Lückenloses Scheckheft wird nachgereicht"? Bin ich dann auf der sicheren Seite?
3 Antworten
Ohne Original Scheckheft wäre ich sehr vorsichtig.
Sofern wirklich alle Inspektionen vom Vertragshändler nachgewiesen werden können, kann man darüber reden.
Nur zeigt die Erfahrung, dass die versprochenen Nachlieferungen dann immer wieder hinausgezögert werden und du das versprochene Scheckheft nie erhalten wirst.
Dem Vorschlag solltest du nur zustimmen, wenn gleichzeitig ein entsprechender Einbehalt am Kaufpreis vereinbart wird. Dieser sollte mindestens 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises ausmachen.
Also wenn da steht "Der Wagen ist scheckheftgepflegt" (oder eine ähnliche Formulierung" "....schriftliche Nachweise werden innerhalb eines Monats nachgereicht" oder ähnlich, dann sollte das so gehen.
Es gibt aber Besonderheiten.....bei einem Diesel z.b. würde ich immer sichergehen wollen, ob der Zahnriemen pünktlich gewechselt wurde. LG
Und du glaubst ernsthaft, dass der Fragesteller das Scheckheft binnen Monatsfrist erhält?
Na dann viel Glück, er kann es gebrauchen.
Ja bist du es ist ja dann Bestandteil des Vertrags.
Auf der sicheren Seite ist der Käufer nur dann, wenn er das Scheckheft in Händen hat.
Versprechungen sind immer mit Vorsicht zu genießen, wenn der Kaufpreis erst mal gezahlt ist.