Scheck von der Versicherung.....

9 Antworten

Ich wittere hier etwas von Versicherungsbetrug. Du schreibst die beiden wohnen zusammen. Dann sind Haftpflichtansprüche von gemeinsam genutzem Wohneigentum ausgeschlossen.

Ansonsten war es ja wirklich sein Herd, aber es stellt sich so dar, als wenn die Beiden den in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam genutzt haben. Also liegt Betrug vor!!! Und hinterher gemeinsame Beute machen.... Mir fehlen die Worte!!!!

Wenn der Scheck auf seinen Namen läuft, ist er entweder Anspruchsteller aus einem Haftpflichtschaden oder Versicherungsnehmer. Das Geld steht ihm als vertragliche Leistung zu und niemand anderem.

Oder ist die Freundin die Geschädigte, dann müsste der Scheck auf ihren Namen laufen.

Wenn sie so einen Freund hat, von dem sie das vermutet, sind die Tage dieser Beziehung sowieso gezählt, weil Grundvertrauen muss da sein.

Also, kein Anspruch auf Versicherungsleistung und am besten einen neuen Freund besorgen.

Versicherungen schicken nur Verrechnungsschecks.

Daher kann der Scheck nur über ein Konto einglöst werden. Ich habe aber nicht verstanden, warum Ihre Freundin Anspruch auf die Summe erhebt. Wenn der Scheck auf den Namen ihres Freundes ausgestellt ist, dann doch wohl, weil er der Versicherungsnehmer oder der Geschädigte ist. In diesem Fall steht ihm doch das Geld zu. Ob das Konto gedeckt ist oder nicht, spielt dabei natürlich keine Rolle, denn er wird anschließend weniger Schulden haben.

sie hat seinen Elektroherd kaputt gemacht,und sich ganz viel bemüht Papiere für das gerät zu besorgen,es ihrer Versicherung gemeldet und und und...Da er bei der Trennung die Küche wegwerfen möchte braucht er keinen neuen herd,und sie meinte das Geld könnte man sich ja dann teilen...

@sternchen230

> sie meinte das Geld könnte man sich ja dann teilen...

Tolle Idee. "Hey, ich mach Dein Auto kaputt - das Geld von der Versicherung teilen wir uns dann. Du hast das Auto zwar damals ganz alleine bezahlt, aber was interessiert mich das heute?"

@sternchen230

Klar kann er das Geld teilen wenn er will, allerdings muss er dass aber nicht. Falls er dies doch will, wäre es besser er gibt den Scheck tatsächlich Ihrer Freundin, weil die Bank bei einem überzogenen Konto sicherlich keine Auszahlung zulassen wird.

@Immofachwirt

@outfreyn...wenn sie den Schaden nicht gemeldet hätte dann würde es doch garkein geld geben...Die Küche geht sowieso an den Spermüll

@sternchen230

sternchen, mit dieser Aussage gibst Du den versuchten Betrug zu. Insofern erwarte ich auch kein Sternchen für die hilfreichste Antwort.

Ich denke es handelt sich um einen Verrechungsscheck, einen Barscheck wird die Versicherung kaum versenden, und der kann nur über ein Konto eingelöst werden. Wenn der Scheck an ihn geht, ist er in augen der Versicherung wohl auch der Berechtigte. Sie hat kaum eine Chance an das Geld zu kommen.

Tja, sieht ein bißchen blöd aus. Generell verschicken die Versicherungen Verrechnungschecks, d. h. das Geld geht aufs Konto. Bar wird dann nicht ausgezahlt. Wenn der Scheck auf den Typ läuft, dann muss der Scheck auf das Konto des Typs eingereicht werden. Sie hat dann keine Möglichkeit an das Geld ranzukommen.

Ein Verrechnungsscheck kann auf jedes Konto eingezahlt werden. Nur bekommt der Einreicher natürlich nicht sofort Geld, sondern erst, wenn der Scheck eingelöst ist.

@DerHans

Kann nicht sein. Denke, dass es dann von Bank zu Bank verschieden ist und wie lange man bei der Bank ist. Habe eben mit meiner Beraterin gesprochen und da geht es definitiv nicht.