Scheck nicht übertragbar aus Italiaen?

5 Antworten

https://www.berliner-sparkasse.de/downloads/fk/auslandsschecks_merkblatt.pdf

Bei Auslandsschecks handelt es sich grundsätzlich um Orderschecks, die auf der Rückseite mit einem vollständigen Indossament versehen werden müssen. Ferner muss der Scheckeinreicher exakt die in der Order genannte private oder juristische Person sein oder einwandfrei aus der lückenlosen

Indossamentenkette hervorgehen. Weicht ein Indossament von der Order auch nur geringfügig ab, kann es zu kostspieligen Scheckrückgaben kommen. Daher lehnen wir (Berliner Sparkasse) in diesen Fällen grds. den Scheineinzug ab.

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also am Besten mal bei der Bank nachfragen was das Problem ist ...

Sofern du der Empfänger bist musst du auf der Rückseite unterschreiben und ihn dann bei deiner Bank zur Gutschrift einreichen das dauert ein paar Tage dann sollte das Geld kommen sofern das Konto des Ausstellers die erforderliche Deckung aufweist

Auf der Rückseite unterschreiben und bei deiner Bank einreichen. 

Den Scheck kann nur einlösen, dessen Name auf dem Scheck steht.

Wenn es ein Orderscheck ist, so kann er nur von der Person eingereicht werden, die auf dem Scheck als Begünstigter steht.

Wenn es ein Zirkularscheckscheck ist, müsste der Begünstigte bei der Bank veranlassen, das Du ein Indossierungsschreiben der Bank bekommst.