Schaufensterverkauf (privat)?

3 Antworten

Kleingewerbe ist eine rein steuerliche Geschichte. Ansonsten meldest Du ganz normal Gewerbe an - und bist dann nicht mehr "privat". Und natürlich muss das Gebäude für Gewerbe zugelassen sein.

rockingstar88 
Fragesteller
 08.06.2019, 15:52

Es soll aber schon privat bleiben, es geht hier nicht darum das große Geschäft zu machen. Eher die Ware zu präsentieren und überwiegend online zu verkaufen und das auch nur nebenbei.

tinalisatina  08.06.2019, 19:01
@rockingstar88

Gewerbe definiert sich als: "... wirtschaftliche Tätigkeit, die dauerhaft unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird."

Wenn Du Waren im Schaufenster anbietest, dann kann das nicht privat sein. Man könnte zwar zum Beispiel eine Art Flohmarkt machen mit den Dingen, die man nicht mehr braucht. Aber das scheint Dir nicht vorzuschweben.

Was willst du denn verkaufen/ausstellen?

rockingstar88 
Fragesteller
 08.06.2019, 22:10
@tinalisatina

Es sollen Gemischtwaren aus dem Haus sein, Bücher, Geschirr, Lampen. Das ganze soll nun nicht Hauptberuflich sein, sondern nur nebenbei. Da das Haus mitten in einer Fußgängerzone steht und ein kleines Schaufenster besitzt, kam uns die Idee ein Gewerbe anzumelden und die Ware nicht nur bei eBay/Facebook einzustellen, sondern auch im Schaufenster auszustellen.

tinalisatina  09.06.2019, 09:33
@rockingstar88

Na ja, wenn Ihr eh Gewerbe anmelden wollt, dann ist ja alles ok. Wie gesagt – wenn das Haus in einem Gebiet liegt, in dem Gewerbe zugelassen ist, in einer Fußgängerzone dürfte das kein Problem sein. Da hat es ja wohl auch andere Geschäfte.

Ob hauptberuflich oder nicht spielt keine Rolle. Frag auf dem Rathaus nach, melde Gewerbe an und schau, dass Dein operativer Gewinn gering ist (also alle Kosten, die Du mit dem Gewerbe hast, schön auflisten und abziehen).

Das Ausstellen der Waren im Schaufenster ist eine ganz normale Sache, die ein Gewerbetreibender machen darf. Musst dann halt schauen, dass es Öffnungszeiten gibt, damit Ihr das Zeug auch verkaufen könnt.

Wichtig ist, dass Du die gesetzlichen Vorschriften beachtest. Auch da am Rathaus nachfragen, weil das sehr unterschiedlich sein kann. Manche Gemeinden verlangen eine Genehmigung für Beschriftungen am Schaufenster.

Außerdem in das Preisangaben-und Preisklauselgesetz (PaPKG) schauen, damit es da keinen Ärger gibt.

Man kann kein "Kleingewerbe" anmelden, es gibt nur "Gewerbe". Du kannst deine Waren im Keller anbieten oder im Klo.
Das geht keinen was an. Es sei denn du machst auf dem ganzen Haus einen Laden

Wenn die Räume als Gewerberäume zugelassen sind - ja.