Schädlingsbekämpfung in Eigentümergemeinschaft

3 Antworten

Nee, auf die Mieter umlegen ist nicht. Entweder sie müssen das direkt bezahlen, weil sie irgendwie nicht schnell genug mit den Mäusen reagiert haben (1 Maus ist ratzfatz mit ner Falle eingefangen und entfernt, ne Mäusekolonie halt nicht)oder gar nicht, weil Instandhaltung. Ich wüßte halt gerne, ob in dem Fall, mit dem Müll im Keller via Hausordnung alle Eigewntümer für den Schädlingsbefall haften müssen oder nur der betroffene Eigentümer.

zunächst mal die eigentümergemeinschaft bezw. der verwalter,die kosten werden auf die mieter bei der jährl. nebenkostenabrechnung erscheinen.

Die Eigentümergemeinschaft bzw. die Vermieter!