Schäden bei Auszug, Haftpflicht zahlt einen Teil, was ist mit MwSt. der Rechnungen?

4 Antworten

Denkfehler, großer Denkfehler!

Natürlich dürft ihr die Mehrwertsteuer nicht abziehen! Nur wenn der Vermieter was nicht repariert oder ersetzt, zieht der Versicherer die MwSt ab!

Ihr habt damit schon mal gar nichts zu tun!

Der Vermieter zahlt die Rechnung mit MwSt. Diese wird dann bei der Buchung mit der MwSt der Rechnungen, die eventuell der Vermieter geschrieben hat, gegengerechnet, um zu ermitteln, was der Vermieter an MwSt an das FA abzuführen hat oder gegebenenfalls erstattet bekommt!

Aber wie schon gesagt, hat mit Euch null zu tun, ist halt das Steuerrecht in Deutschland.

Erstattet die Versicherung nicht direkt an den Vermieter?

Wenn dieser Vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann erstattet die Versicherung auch nur den Nettobetrag.

Die Vermietung von Wohneinheiten hat rein garnichts mit dem Recht zum vorsteuerabzug zu tun. Vorsteuerabzugsberechtigt ist grob gesagt nur jemand dessen Geschäft regelmäßig Waren einkaufen muss um sie mit Gewinn weiter zu verkaufen, oder Waren einkaufen muss um Dienste oder Fertigprodukte verkaufen zu können. Sollte Euer Vermieter tatsächlich vorsteuerabzugsberechtigt sein, was durchaus möglich ist, erhält er auch nur den nettowarenwert erstattet.

Der Vermieter kann sich ja mit deiner Versicherung anlegen.

Ich weiß gar nicht, was du mit der Mehrwertsteuer willst?

Ich habe mich das nur gefragt, weil der Vermieter die Rechnungen der Handwerker in voller Höhe bezahlt haben will und das uns entsprechend in Rechnung stellt. Unsere Haftpflicht hat uns schon aufgeklärt, dass diese die Schäden zahlt welche der Vermieter rechtlich einfordern kann. Wir sind danach eigentlich raus.
Wie gesagt ich habe mich das nur gefragt weil die Mehrwertsteuer nicht gerade wenig ist.