Ist eine Schadensregulierung trotz Vorschaden möglich?

2 Antworten

Du musst den Schaden nicht melden! Es ist deine Kasko und du wirst zurück gestuft. Der Vorschaden wird in Abzug gebracht. Wenn Du Pech hast, ist der neue Schaden im gleichen Schadenbild zum alten und dann bekommst gar nichts, hast den Schaden gemeldet und wirst zurückgestuft. 1.Schadenhöhe ermitteln, 2. die Schadenrückkaufsumme aufgrund der Rückstufung ermitteln und 3. deinen Vers.-Makler fragen, was am wirtschaftlichsten ist. Bedenke, das die Selbstbeteiligung abgezogen wird, wenn der Schaden gemeldet ist.

Natürlich wird der neue Schaden von deiner Versicherung reguliert. Du musst diesen Schaden deiner Versicherung melden. Bei der Besichtigung musst du dann dem von deiner beauftragten Sachverständigen das Gutachten (Kopie) des Altschadens geben. Anhand des Gutachtens vom Altschaden kann er die "Schadenserweiterung" ermitteln. In Höhe der Schadenserweiterung hast du dann einen Anspruch an deine Versicherung.