Schadensersatz wegen Baustelle an Außengastronomie?

3 Antworten

Das Problem bei solchen Fällen ist immer, dass die Baumaßnahmen meist lange vorher und frühzeitig angekündigt wurden und somit zumutbar sind, zumal es meist um das Allgemeinwohl geht, beispielsweise den Straßenausbau. Das hat leider das Einzelwohl zurückzustehen.

Es gibt einige Gerichtsurteile, die das leider belegen, in dem Fall hat der Kläger auch noch die Gerichtskosten zu tragen.

Ich würde mich lieber bei der Stadt im Vorfeld erkundingen, denn es gibt Fälle, in denen die Stadt für solche Fälle Rücklagen hat um Verdienstausfälle, zumindest teilweise, auszugleichen. Das kann der Fall sein, wenn die Stadt selbst auch ein Interesse an der Attraktivität des Ortes hat. Wenn beispielsweise die Stadt vom Tourismus lebt, dann hat sie auch ein Interesse, dass etablierte Gastronomiebetriebe bestehen bleiben. Hier lohnt es sich schon nachzufragen.

Eine Klage hat jedoch eher wenig Aussicht auf Erfolg, hier ein Beispiel:https://www.ra-kotz.de/gewinneinbussen_baustelle_schadensersatz.htm/

Lässt sich schlecht sagen, ohne deine Außenumsätze ohne Baustelle zu kennen, oder? Und wen willst du in Regress nehmen? Die Stadt? Oder den Bauträger? Oder vielleicht die Baufirma? Geh doch mal zu deinem Bauamt, und frage mal vorsichtig nach. Vielleicht gibt es ja schon ein Angebot. Oft sind in den Ausschreibungen für solche Baumaßnahmen schon Gelder bereitgestellt für zu erwartende Verdienst- und Umsatzausfälle.

Der Hausbesitzer soll in Regress genommen werden. Hat die Baustelle ohne Ankündigung etc. errichten lassen und der ganze Spaß geht über ein halbes Jahr.

Der Hausbesitzer soll in Regress genommen werden. Hat die Baustelle ohne Ankündigung etc. errichten lassen und der ganze Spaß geht über ein halbes Jahr.

zu den getätigten Umsätzen der Außenterrasse wirst du doch Aufzeichnungen haben?

Deine betriebswirtschaftlichen Aktivitäten werden sich doch wohl nicht lediglich mit dem Tür auf und zuschließen des Gastronomiebetriebes beschränken.

Ansonsten musst du eine fiktive Hochrechnung anhand deiner Außenbestuhlung vornehmen. Prognosewerte kann dir die DEHOGA mitteilen.