Schadensersatz Saturn ungültige AGB Klausel?
Guten Abend,
vor einiger Zeit habe ich mir einen E Scooter bei Saturn gekauft (noch keine 6 Monate her, muss nichts beweisen). Dieser ist seit dem 16.8.20 in der Reparatur. Nun kam vor 2 Wochen die SMS, es komme jetzt ein Austauschmodell, seitdem nichts mehr gehört, ob es angekommen ist, wer weiß. Jedenfalls steht auf der Rechnung von Saturn ja, dass die Reparatur 21 Tage in Anspruch nimmt. Nun steht in Saturns AGBs „Die angegeben Reparaturfristen sind Schätzungen und damit unverbindlich“ was für mich bedeuten würde, dass ich keinen Schadensersatzanspruch hätte, da ich selbst ja keine Frist gesetzt habe.
Nun glaube ich jedoch, dass diese Klausel unwirksam ist da auf der Rechnung ja nicht von einer Schätzung geredet wird und wenn ich mich recht erinnere gibt es dagegen auch ein Gesetz aber mein BWL Unterricht ist schon etwas länger her.
Die Reparatur ist jetzt schon fast 1,5 Monate überfällig, Saturn müsste beweisen dass es Gründe gab warum es so lange gedauert hat, haben Sie aber nicht.
Kann ich trotzdem noch Schadensersatzanspruch stellen?
Gruß
2 Antworten
Nein!
Es scheitert schon alleine daran, dass Du keine per Datum benannte Frist gesetzt hast.
Und in Deutschland kannst Du im Übrigen nur dann einen Schadensersatzanspruch einklagen/geltend machen, wenn Du diesen auch beziffern kannst.
Frage mich gerade, was Dir an Schaden entstanden ist, ausgedrückt in Euro!?
Und selbst wenn, was ich bezweifle, Dir ein Anspruch zustehen würde, gilt auch hier die Schadenminderungspflicht!
Die ist nicht schwammig, sondern absolut klar formuliert und rechtmäßig
„Die angegeben Reparaturfristen sind Schätzungen und damit unverbindlich“
WAS ist daran SCHWAMMIG??
Klare und unmissverständliche Aussage!
Und schlaue Leute wissen, dass Saturn diese Dinge nicht selbst repariert, die werden zum Hersteller zur Reparatur gegeben.
Hier hat Saturn "Erfahrungswerte", wie lange so eine Reparatur dauern könnte, garantieren können die das jedoch ganz bestimmt nicht. Darauf haben die (fast) keinen Einfluss.
Eigentlich auch logisch.
Und wenn es zu lange dauert, dann fordert man einen Händler unter Fristsetzung auf, dass man das mangelfreie gekaufte zurück haben möchte.
Nach Fristablauf hättest Du dann vom Kauf zurücktreten können und hättest Dein Geld zurück bekommen.
Du hast jedoch NICHTS gemacht, aber schreist ERST JETZT laut auf.
Also Pech gehabt, gibt nichts.
Vielleicht aus Kulanz, wenn man denn ordentlich und nett das Problem nochmals anspricht!!!
Was für ein konkreter Schaden ist dir denn wegen der Verzögerung entstanden? Hast du mal dort angerufen?
Das ist nicht nur eine Verzögerung, sondern eine Unverschämtheit einen Kunden 2 Monate warten zu lassen ohne dass sich dieses Unternehmen mal meldet. Hotline kannst du vergessen, die haben keine Ahnung und die Hälfte spricht kein gutes deutsch.
Na ja, der "Kunde" lässt sich das ja auch gefallen und setzt keine Frist!
Richtig...Benennt auch keinen realistisch eingetretenen Schaden...und ob wirklich mit der Hotline Kontakt aufgenommen wurde wage ich auch zu bezweifeln
Das war nicht meine Frage. Es ging um die schwammige AGB Klausel