Schadensersatz nicht zahlen (zivilrechtl.) - JVA?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die "gesamtschuldnerische" Haftung wurde schon erwähnt. Diese Geschichte ist für jeden von euch zivilrechtlich erst dann erledigt, wenn der Gesamtschaden beglichen ist.

Wenn sich jetzt auch nur einer von euch da entziehen will, wird es für die anderen umso heftiger. 1. muss jeder für den Gesamtschaden aufkommen, 2. muss derjenige, an dem es hängen bleibt, in langwierigen und teuren Verfahren mit ungewissem Ausgang, den Teil einfordern, der von dem (oder den) anderen Tatbeteiligten nicht beglichen wurde … falls er überhaupt eine Erfolgsmöglichkeit sieht.

Ab Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheid (mit weiteren Kosten für euch verbunden), beginnt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren für diesen Titel. Hartnäckige Gläubiger (zu denen Autoversicherer meist gehören) haben allerdings verschiedene Möglichkeiten, später wieder einen neuen Verjährungsbeginn zu erwirken.

Hier kannst du dich selbst ein wenig einlesen, was die Verjährungsfristen und Möglichkeiten für Gläubiger anbelangt: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/verjaehrungsfristen-bgb.htm

De facto kann das lebenslang andauern. Und es wird (meist 5% über den "Basiszinssatz") immer teurer, Anwalts-, Vollstreckungs- und Gerichtskosten werden oben drauf kommen.

Ihr werdet da nicht herumkommen, euer Verschulden steht fest und Einsprüche und sonstige Verzögerungsmaßnahmen kosten einfach nur noch mehr und vor allem euer Geld.

Im ersten Schritt solltet ihr (du) Zahlungswillen bekunden, jedoch auf die beschränkte Fähigkeit dazu hinweisen. Dann eine erträgliche Ratenzahlung erbitten. In diesem Moment ist die Gegenseite erst einmal gebunden, sich damit auseinander zu setzen. Von daher wird eine kostenintensive Zivilklage u.U. sogar umgangen werden können, eine außergerichtliche Einigung vorausgesetzt.

Das hilft auch etwas bei der strafrechtlichen Verfolgung, vielleicht wird dann von höheren Geldstrafen abgesehen.

Zu "einem Haufen Sozialstunden" wird es im Strafverfahren nicht kommen, es sei denn, ihr werdet als Jugendliche eingestuft. Die Umwandlung von Ersatzfreiheitsstrafen in "freie Arbeit" wäre auf Antrag nach einem entsprechenden Urteil bei der Staatsanwaltschaft zu erwirken.

"Es passiert im Prinzip nichts, wenn nichts gepfändet werden kann ..." — naja, ich entnehme deiner Fragestellung, dass bereits etwas passiert ist, nämlich mindestens deine Sorge.

Vielleicht kannst du oder deine Kumpels das jetzt noch nicht abschätzen, aber du darfst ganz sicher sein, dass die psychische Belastung, welcher du ggf. über Jahre hinweg ausgesetzt sein könntest, doch erheblichen Einfluss auf deine Lebensqualität nehmen wird. Du wirst - solange ein pfändbarer Titel besteht - ständig in der Angst leben müssen, dass ein Mann mit ekligen Aufklebern zu Besuch kommt und nachsieht, was du an verwertbaren Dingen zu Hause hast.

Du wirst ggf. zur eidesstattlichen Versicherung gezwungen und kannst im schlimmsten Fall bei falschen oder unvollständigen Angaben mit strafrechtlich erheblich schwereren Folgen rechnen, als bei der Sachbeschädigung. Ob Gaming-PC, Laptop, ein Erbstück oder Musikanlage, pfändbar ist eine Menge an Sachen, so lange sie nicht nachweisbar zum Einkommenserwerb oder einem "normalen gesellschaftlichen Leben" notwendig sind. Das stellt der Gerichtsvollzieher ggf. fest - und wenn du anderer Ansicht sein solltest, hast du es nachzuweisen und durchzusetzen - kostet wieder.

Mein Rat wäre, euch alle mit den Eltern zusammen zu setzen und irgendwie zu versuchen, gemeinsam eine Vereinbarung zu treffen, gemeinsam vielleicht sogar einen Kredit zu beantragen und die Geschichte (einvernehmlich mit dem gegnerischen Anwalt) erst einmal so zu beenden. Wenn die Raten erträglich sind, ihr und eure Eltern zusammen helfen, wird die Belastung dann auch zu stemmen sein und irgendwann ein Ende finden.

Es könnte darauf hinauslaufen das die Geschädigten immer wieder vollstrecken, bis zu 30 Jahre lang, und wir dann zahlen müssen wenn bei uns was zu holen ist.

genaus so ist es.

Zunächst die Zahlungsaufforderung (die euch der Anwalt geschickt hat)

Dann der Mahnbescheid (gegen den man Widerspruch einlegen kann, was aber bei deiner Geschichte sinnlos ist und lediglich die Kosten steigert)

Nach dem Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid, dann kann man die Sache 30 Jahr lang vollstrecken.

Wenn man einen vollstreckbaren Titel hat, dann kann man alle 3 Jahre mit einer Eidesstattlichen Versicherung rechnen (kosten ca. 150 €). Mit einer EV kann man übrigens jedes Geschäft, bei denen eine Schufaauskunft erforderlich ist, vergessen.

Sämtliche Kosten, die mit dem Mahn- und Vollstreckungsverfahren zusammenhängen, müsst ihr bezahlen, mit Zins und Zinseszins. Übrigens: Jeder von euch haftet gesamtschuldnerisch. D.h. wenn einer von euch zu Geld kommt, dann muss er alles bezahlen.

Oder kann man wegen einer Zivilrechtlichen Schadensersatzforderung auch in den Knast gehen wenn man nicht zahlen kann?

Nein. Du gehst nur dann in die JVA, wenn du keine EV ableisten willst.

Die Schulden werden dir, wenn du nicht zahlst, fast dein ganzes Leben nachlaufen.

Im Grunde genommen hast Du es richtig verstanden. Strafrecht und Zivilrecht sind getrennte Paar Schuhe. Es ist möglich dass Du strafrechtlich wegen zu hohem Alkoholgehalt nicht zur Rechenschaft gezogen wirst, musst aber den verursachten Schaden bezahlen. Bei 7548,44 € verdient sich der Anwalt auch noch gut daran. Strafrechtlich im besten Fall (Schuldunfähigkeit) keine Folgen, was auch wahrscheinlich ist da es ein Antragsdelikt ist müsste der Geschädigte erst einmal einen Strafantrag stellen. Zivilrechtlich: Nach verlorenen Prozess bekommt der Gewinner einen vollsteckbaren Gerichtstitel gegen Dich. Ist bei der nichts zu pfänden, wird eventuell eine Eidesstattliche Versicherung verlangt. Das ergibt einen sehr negativen Schufa-Eintrag, womit Du nicht mehr kreditwürdig bist. Probleme bei Dispositionskredit Girokonto, Mietverträge, Mobilfunkverträge, Ratenzahlungen, Versandhaus etc. Die EV wird auf Antrag alle drei Jahre verlängert, der Gerichtstitel kann nach den 30 Jahren auch verlängert werden. Die Kinder als Erben werden sich freuen, und die Erinnerung bleibt. http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3475

Versucht eine Einigung mit dem Anwalt hinzubekommen ! Sonst wachsen die Schulden schnell auf das doppelte an ! Ihr haftet Gesamtschuldnerich ! Das bedeutet die Summe wird nicht zwingend geteilt und der Gläubiger kann sich die gesamte Summe auch von einem holen ! Da wo er denkt den meisten Erfolg zu haben ! Lg

Absitzen geht nur bei Geldauflagen des Gerichts, die nicht bezahlt werden.

Du wirst zahlen müssen. Wenn du zuwartest, riskierst du, daß Zinsen und Mahngebühren dazu kommen. Geh zum Amtsgericht und bitte um einen kostenlosen Rechtsberatungsschein. Damit läßt du dich von einem Anwalt beraten, was du am geschictesten machst.